Alle aktuellen Informationen

Jugendmigrationsdienste

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Förderung und Beratung für Zugewanderte in Studium, Abitur und Spracherwerb

07.08.2015

Die Koordinierungsstelle Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. hat ihre umfangreiche Handreichung aktualisiert. Die Broschüre enthält eine Zusammenstellung von bundesweiten Stipendien- und Fördermöglichkeiten für junge Zuwanderinnen und Zuwanderer. Erläutert wird, welche Ausbildungsabschnitte gefördert werden können und unter welchen Voraussetzungen junge Zuwanderinnen und Zuwanderer für eine Förderung während Spracherwerb, Abitur oder Studium in Frage kommen.

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Junge Flüchtlinge

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AGJ fordert Umsetzung der Kinderrechte für Kinder und Jugendliche nach ihrer Flucht

07.08.2015

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ fordert in ihrem Positionspapier, Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus die Rechte zukommen zu lassen, die ihnen nach der UN-Kinderrechtskonvention und auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) in Deutschland zustehen. Dafür müssten bundesweit auch vergleichbare Regelung für die Umsetzung der Kinderrechte gesetzlich, strukturell und fiskalisch abgesichert werden. Ebenso sei eine kontinuierliche Beteiligung der Kinder- und Jugendhilfe an Aufnahme- und Asylverfahren von Familien mit Kindern erforderlich, um die Belange der Minderjährigen angemessen berücksichtigen zu können. Um ihrem vielfältigen Auftrag nachkommen zu können, bedürfe es eines konstruktiven Zusammenwirkens aller beteiligten Akteure der Zivilgesellschaft unter der Federführung der Kinder- und Jugendhilfe.

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Jugendwohnen

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Modellvorhaben: Nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildenden

07.08.2015

Das Bundesbauministerium erarbeitet derzeit eine Förderrichtlinie, durch die innovative und kostengünstige Lösungen gesucht und gefördert werden sollen. Modulare Bauweise, Überbauung von Parkplätzen, auch Misch- und spätere Umnutzungen sind Ansatzpunkte für förderfähige Investitionsvorhaben. Antragsberechtigt sollen alle Investoren sein, die die Förderbedingungen erfüllen – also neben Studentenwerke auch Privatinvestoren oder sonstige Träger, wie z. B. kirchliche Einrichtungen.

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Vergaberecht

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Neue EU-Richtlinie - Vergaberechtsmodernisierung. Was wird sich für die Förderung von Jugendlichen ändern?

23.07.2015

jugendsozialarbeit aktuell Nr. 135 / 2015

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Jugendberufshilfe

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Robert Bosch Stiftung fördert grenzüberschreitende Mobilität

Die Robert Bosch Stiftung fördert ausgewählte Initiativen und Projekte von Einrichtungen der beruflichen Bildung, die zur grenzüberschreitenden Mobilität in der beruflichen Bildung in Europa beitragen. Es werden Projekte gefördert, die klare Impulse für die Mobilität setzen und eine Wirkung auf breiter Ebene entfalten, welche über die unmittelbar beteiligten Auszubildenden und Einrichtungen hinausgeht.

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Assistierte Ausbildung

Jugendsozialarbeit kritisiert Ausschreibungspraxis zur assistierten Ausbildung

Im Rahmen des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit weist die BAG KJS auf die negativen Effekte hin, die im Zuge der ersten Ausschreibungsphase deutlich geworden sind, und fordert eine Überarbeitung des Fachkonzepts sowie der Ausschreibungsbedingen. So kritisiert die Jugendsozialarbeit neben der Vergabepraxis vor allem die inhaltlichen Veränderungen in der Leistungsbeschreibung und dem Fachkonzept gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Dadurch sei für benachteiligte Jugendliche die wichtige Phase der Ausbildungsvorbereitung verkürzt bzw. gar nicht mehr ausgeschrieben worden und die Phase der sozialpädagogischen Nachbetreuung von der Ausbildung in Beschäftigung unberücksichtigt geblieben.

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Junge Flüchtlinge

Erteilung und Verlängerung von Duldungen für die Dauer einer Berufsausbildung

10.07.2015

Das Innenministerium NRW hat in einem Runderlass nochmals auf eine Antwort der Bundesregierung verwiesen, nachdem es nach geltender Rechtslage auch jetzt schon möglich ist, eine Duldung zur Aufnahme einer Berufsausbildung auszustellen. Das Ministerium sieht somit auch kein Hindernis, wenn diese Duldung in begründeten Fällen auch für die Dauer der Berufsausbildung erteilt wird.

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Junge Flüchtlinge

Kindergeldzahlung an unbegleitete oder elternlose Flüchtlingskinder

26.06.2015

Der Bundessozialgerichtshof hat in seiner Entscheidung die Kindergeldzahlung an unbegleitete bzw. elternlose Flüchtlingskinder erleichtert. Laut Gesetz kann Kindergeld nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern (insbesondere Ausländern aus Nicht-EU-Staaten) nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden - eine davon ist die Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass im Falle der unbegleiteten oder elternlosen Flüchtlingskinder nichts verlangt werden dürfe, was rechtlich (Kinderarbeit) oder tatsächlich (Schulbesuch) unmöglich ist.

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Junge Flüchtlinge

Infodienst Junge Flüchtlinge

Die Abteilung Jugendseelsorge im Erzbistum Köln bietet ab sofort auch einen Newsletter an mit Informationen zu gesetzlichen Regelungen, möglichen Finanzierungsquellen, Bildungsangeboten und Unterstützungsleistungen im Bereich der Arbeit mit jungen Flüchtlingen.

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Bildung

"Wir sind dann mal weg .... " Jugend im Wandel

In der aktuellen Ausgabe der DREIZEHN - Zeitschrift für Jugendsozialarbeit werden die Auswirkungen des demografischen Wandels für den Übergang von der Schule ins Berufsleben und die Anforderungen an Mobilität für junge Menschen skizziert. Ebenso wird aufgezeigt, was dies für Angebote der Jugendsozialarbeit bedeutet, denn benachteiligte Jugendliche sind besonders betroffen: Wege werden länger, Ausbildungsplätze sind rar, Projekte und Einrichtungen werden geschlossen oder müssen neue Wege der Erreichbarkeit finden. Gelungene Beispiele aus der Praxis geben einen Ausblick auf mögliche Lösungswege.

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Assistierte Ausbildung

5.000 Plätze für Assistierte Ausbildung

Für das Jahr 2015 sind laut Bundesagentur für Arbeit 5.241 Plätze für die sogenannte Assistierte Ausbildung bestellt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Da die gesetzliche Änderung, mit der die Assistierte Ausbildung eingeführt wurde, sehr kurzfristig erfolgt sei, habe man zum Ausbildungsjahr 2015/16 nicht mehr Plätze schaffen können, heißt es in der Antwort. Mit der Assistierten Ausbildung werden Jugendliche unterstützt, die aufgrund von sozialen Beeinträchtigungen als auch von Lernbeeinträchtigungen Probleme haben, eine Berufsausbildung ohne Hilfe zu beenden.

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Assistierte Ausbildung

Konzept der Assistierten Ausbildung veröffentlicht

Im Rahmen der 'Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 - 2018' wurde das Instrument der Assistierte Ausbildung § 130 SGB III eigeführt, das zum 01.05.2015 in Kraft tritt. Die Bundesagentur für Arbeit hat nun das Konzept der Assistierten Ausbildung veröffentlicht.

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Junge Flüchtlinge

Verantwortung für Flüchtlinge - Wie steht es um die Jugendsozialarbeit?

24.04.2015

jugendsozialarbeit aktuell Nr. 133 / 2015

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Assistierte Ausbildung

Jugendsozialarbeit gibt Hinweise zur Assistierten Ausbildung

Der Deutsche Bundestag hat der Beschlussempfehlung des Ausschusses Arbeit und Soziales zugestimmt und damit den Weg frei gemacht, die Assistierte Ausbildung als SGB-III-Instrument gesetzlich zu verankern. Die Assistierte Ausbildung wird nun zunächst in § 130 SGB III befristet bis 30. September 2018 eingeführt. Zielgruppen sind sowohl lernbeeinträchtigte als auch sozial benachteiligte junge Menschen. Eine Kofinanzierung (50 Prozent) ist möglich, aber nicht verpflichtend, so dass bestehende Landeskonzepte weitergeführt werden können. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, der sich für die Einführung der Assistierten Ausbildung eingesetzt hat, gibt weitere Hinweise und Informationen zum geplanten Programm.

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Junge Flüchtlinge

Aktualisierte Auflage: Grundlagen des Asylverfahrens

Der PARITÄTISCHE hat seine Arbeitshilfe zu den rechtlichen Grundlagen des Asylverfahrens aktualisiert. Sie bietet praxisorientierte Informationen und konkrete Tipps für alle, die Flüchtlinge vor, während oder auch nach Abschluss des Asylverfahrens beraten. Der Schwerpunkt der Broschüre liegt auf der Vermittlung der verfahrensrechtlichen Grundlagen und bietet daher nur eine Einführung in ein im Einzelfall komplexes Verfahren an.

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