Wenn der Staat Geld ausgibt, soll er das sparsam und wirtschaftlich tun. Da auch im Sozialwesen verschiedene Anbieter miteinander konkurrieren, soll durch Wettbewerb das günstigste und beste Angebot ermittelt werden. Grundlagen und konkrete Verfahrenswege regelt das deutsche Vergaberecht, das sich im Zuge der europäischen Integration allerdings stark verändert hat. Zu seinen Instrumenten zählen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Sie regeln, wie in Deutschland öffentliche Aufträge ausgeschrieben und vergeben werden. Das betrifft im Angebotsspektrum der Jugendsozialarbeit vor allem Maßnahmen der Arbeitsförderung im Rahmen des SGB III.
Allerdings bedeuten Sparsamkeit und Wettbewerb nicht immer, dass sich das inhaltlich und pädagogisch beste Angebot durchsetzt. Deshalb engagiert sich die Jugendsozialarbeit schon seit Jahren dafür, dass bei der Vergabe von Aufträgen die Qualität stärker berücksichtigt wird. Dazu zählen insbesondere die Qualifikation und Erfahrung des Personals in berufsbildenden Maßnahmen, die örtliche Vernetzung und Kooperationsstrukturen der Maßnahmeträger sowie der Erfolg und die Qualität von bereits erbrachten Leistungen. Diese sollten als besondere Zuschlagskriterien eine größere Rolle spielen.
Relevante Informationen und Änderungen rund um das Vergaberecht tragen wir an dieser Stelle für Sie zusammen.