Kindergeldzahlung an unbegleitete oder elternlose Flüchtlingskinder

Junge Flüchtlinge


Der Bundessozialgerichtshof hat in seiner Entscheidung die Kindergeldzahlung an unbegleitete bzw. elternlose Flüchtlingskinder erleichtert. Laut Gesetz kann Kindergeld nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern (insbesondere Ausländern aus Nicht-EU-Staaten) nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden - eine davon ist die Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass im Falle der unbegleiteten Flüchtlingskinder nichts verlangt werden dürfe, was rechtlich (Kinderarbeit) oder tatsächlich (Schulbesuch) unmöglich ist.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Medieninformation Nr. 13/15 des Bundessozialgerichts unter: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&nr=13837

Quelle: Bundessozialgericht.

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