Das Innenministerium NRW hat in einem Runderlass nochmals auf eine Antwort der Bundesregierung verwiesen, nachdem es nach geltender Rechtslage auch jetzt schon möglich ist, eine Duldung zur Aufnahme einer Berufsausbildung auszustellen. Das Ministerium sieht somit auch kein Hindernis, wenn diese Duldung in begründeten Fällen auch für die Dauer der Berufsausbildung erteilt wird.Weitere Informationen zum Runderlass erhalten Sie auf der Webseite der Landesregierung unter:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2602&bes_id=30844&val=30844&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1
Quelle: Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 122-39.06.13-2-15-074(2602) vom 25.6.2015