Neue EU-Richtlinie - Vergaberechtsmodernisierung. Was wird sich für die Förderung von Jugendlichen ändern?

Vergaberecht

Liebe Leserin,
lieber Leser,

bei der Terminierung von Veranstaltungen müssen wir nicht nur Ferienzeiten oder mögliche Brückentage berücksichtigen. Immer häufiger werden wir darum gebeten, Veranstaltungen auch nicht in die "Ausschreibungszeit " zu legen: Träger und leitende Mitarbeitende sind in dieser Zeit fast ausschließlich mit dem Verfassen von Konzepten, dem Erstellen von Kalkulationen und der Berechnung eines Angebotspreises befasst. Oft entscheidet dann schließlich dieser Preis, ob der Träger mit der entsprechenden Dienstleistung beauftragt wird. Qualitative Aspekte spielen bei der Vergabe oftmals eher eine untergeordnete Rolle. Viele Maßnahmen bei katholischen Trägern, die über jahrzehntelange Erfahrung in der Jugendberufshilfe verfügen, sind in den letzten Jahren diesem Wettbewerb zum Opfer gefallen, andere haben sich aufgrund der Ausschreibungs- und Vergabepraxis bewusst aus diesem Handlungsfeld zurückgezogen.Mit der Neuordnung der EU-Vergaberichtlinien im Frühjahr 2014 sollen unter anderem das Vergabeverfahren vereinfacht, mehr Gestaltungsspielräume für die Vergabe geschaffen und die Bewertung der Qualität stärker betont werden. Der Bundespolitik bleibt weniger als ein Jahr, um die EU-Vorgaben zur Modernisierung des Vergaberechts in deutsches Recht umzusetzen.Mit dem aktuellen Stand der Entwicklungen setzt sich in dieser Ausgabe von jugendsozialabeit aktuell Ulrike Hestermann auseinander.Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre!Stefan EwersGeschäftsführerDen Artikel "Neue EU-Richtlinie - Vergaberechtsmodernisierung. Was wird sich für die Förderung von Jugendlichen ändern?" erhalten Sie als PDF direkt auf unserer Homepage unter:
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