Aufenthalt Aufenthalt20.06.2023 Basisseminar Asylrecht (online)26.05.2023Der Flüchtlingsrat NRW möchte mit seinem digitalen Basisseminar ein Grundverständnis der rechtlichen Situation von Asylsuchenden vermitteln. Wie laufen die Aufnahme und das Asylverfahren in NRW ab? Welche Folgen hat die Entscheidung über den Asylantrag? Welche Rechte und Pflichten haben Asylsuchende? Damit soll es Ehrenamtlichen oder Fachkräften ermöglicht werden, die Anliegen von Schutzsuchenden besser einzuordnen und einzuschätzen, wann Beratung oder rechtliche Vertretung notwendig werden. Es besteht die Gelegenheit für Fragen und Austausch.mehrAufenthaltAb 06/2023: Asyl- und aufenthaltsrechtliche Situation von LSBTI-Geflüchteten12.05.2023Der Kölner Flüchtlingsrat bietet für Fachkräfte aus Köln und NRW, die LSBTI-Geflüchtete beratend unterstützen, kostenfreie Workshops an, die über die asylrechtlichen Verfahren von LSBTI-Geflüchteten informieren und für deren besonderen Situation sensibilisieren möchte. Die Workshops sind Wiederholungsveranstaltungen und finden am 14.06., 15.08., 26.09. und 29.11.2023 in Köln statt.mehrAufenthaltMobilität für Drittstaatsangehörige in Europa: Die „kleine Freizügigkeit“ mit § 38a AufenthG21.04.2023Nicht nur Unionsbürger*innen nutzen ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU - auch Angehörige von Drittstaaten, die in einem anderen EU-Staat leben, verlagern ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland. Insbesondere Menschen, die in einem anderen Unionsstaat als Flüchtlinge anerkannt werden oder den subsidiären Schutzstatus erhalten haben, suchen nach Wegen, langfristig nach Deutschland überzusiedeln. Dies ist rechtlich aber nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Der PARITÄTISCHE hat eine Publikation veröffentlicht, die systematisch die unterschiedlichen Regelungen darstellt, u.a. der Aufenthalt nach § 38a AufenthG, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU in den anderen EU-Staaten, der Arbeitsmarktzugang und der Anspruch auf Sozialleistungen, aber auch die Möglichkeit der Aufenthaltsverfestigung für diesen Personenkreis.mehrAufenthaltArbeitshilfe: Erforderliche Mindestbeträge bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken13.01.2023In der Regel wird für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorausgesetzt, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dies gilt vor allem auch für Aufenthaltstitel zum Zwecke einer Ausbildung, eines Studiums oder der Erwerbstätigkeit. In vielen Fällen müssen dafür bestimmte Mindestbeträge nachgewiesen werden. Da die Höhe der Mindestbeträge bzw. die Voraussetzungen für die Lebensunterhaltssicherung ganz unterschiedlich sind, hat die GGUA Flüchtlingshilfe e. V. eine Arbeitshilfe herausgegeben, die einen ersten groben Orientierungsrahmen über die jeweiligen Beiträge und die spezifischen Bedingungen gibt. Diese Übersicht dient als erste Information und kann weder eine individuelle Prüfung ersetzen, noch die unterschiedlichen Auslegungen des geltenden Rechts und der Rechtsprechung berücksichtigen.mehr20232022202120202019201820172016201520092007
Aufenthalt20.06.2023 Basisseminar Asylrecht (online)26.05.2023Der Flüchtlingsrat NRW möchte mit seinem digitalen Basisseminar ein Grundverständnis der rechtlichen Situation von Asylsuchenden vermitteln. Wie laufen die Aufnahme und das Asylverfahren in NRW ab? Welche Folgen hat die Entscheidung über den Asylantrag? Welche Rechte und Pflichten haben Asylsuchende? Damit soll es Ehrenamtlichen oder Fachkräften ermöglicht werden, die Anliegen von Schutzsuchenden besser einzuordnen und einzuschätzen, wann Beratung oder rechtliche Vertretung notwendig werden. Es besteht die Gelegenheit für Fragen und Austausch.mehr
AufenthaltAb 06/2023: Asyl- und aufenthaltsrechtliche Situation von LSBTI-Geflüchteten12.05.2023Der Kölner Flüchtlingsrat bietet für Fachkräfte aus Köln und NRW, die LSBTI-Geflüchtete beratend unterstützen, kostenfreie Workshops an, die über die asylrechtlichen Verfahren von LSBTI-Geflüchteten informieren und für deren besonderen Situation sensibilisieren möchte. Die Workshops sind Wiederholungsveranstaltungen und finden am 14.06., 15.08., 26.09. und 29.11.2023 in Köln statt.mehr
AufenthaltMobilität für Drittstaatsangehörige in Europa: Die „kleine Freizügigkeit“ mit § 38a AufenthG21.04.2023Nicht nur Unionsbürger*innen nutzen ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU - auch Angehörige von Drittstaaten, die in einem anderen EU-Staat leben, verlagern ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland. Insbesondere Menschen, die in einem anderen Unionsstaat als Flüchtlinge anerkannt werden oder den subsidiären Schutzstatus erhalten haben, suchen nach Wegen, langfristig nach Deutschland überzusiedeln. Dies ist rechtlich aber nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich. Der PARITÄTISCHE hat eine Publikation veröffentlicht, die systematisch die unterschiedlichen Regelungen darstellt, u.a. der Aufenthalt nach § 38a AufenthG, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU in den anderen EU-Staaten, der Arbeitsmarktzugang und der Anspruch auf Sozialleistungen, aber auch die Möglichkeit der Aufenthaltsverfestigung für diesen Personenkreis.mehr
AufenthaltArbeitshilfe: Erforderliche Mindestbeträge bei Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken13.01.2023In der Regel wird für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorausgesetzt, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dies gilt vor allem auch für Aufenthaltstitel zum Zwecke einer Ausbildung, eines Studiums oder der Erwerbstätigkeit. In vielen Fällen müssen dafür bestimmte Mindestbeträge nachgewiesen werden. Da die Höhe der Mindestbeträge bzw. die Voraussetzungen für die Lebensunterhaltssicherung ganz unterschiedlich sind, hat die GGUA Flüchtlingshilfe e. V. eine Arbeitshilfe herausgegeben, die einen ersten groben Orientierungsrahmen über die jeweiligen Beiträge und die spezifischen Bedingungen gibt. Diese Übersicht dient als erste Information und kann weder eine individuelle Prüfung ersetzen, noch die unterschiedlichen Auslegungen des geltenden Rechts und der Rechtsprechung berücksichtigen.mehr