Das Bundesbauministeriumerarbeitet derzeit eine Förderrichtlinie, durch dieinnovative und kostengünstige Lösungen gesucht und gefördert werden sollen. Modulare Bauweise, Überbauung von Parkplätzen, auch Misch- und spätere Umnutzungen sind Ansatzpunkte für förderfähige Investitionsvorhaben. Antragsberechtigt sollen alle Investoren sein, die die Förderbedingungen erfüllen – also neben Studentenwerke auch Privatinvestoren oder sonstige Träger, wie z. B. kirchliche Einrichtungen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesbauministeriums unter:
http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/soziale-wohnraumfoerderung/studentisches-wohnen/
Quelle: Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 6.8.2015