Finanzielle Förderung

Kommunen und Länder, Bund und EU fördern durch verschiedenste Programme die Teilhabe junger Menschen. Neben diese öffentliche Förderung treten auch Angebote von Stiftungen und anderen nichtstaatlichen Geldgebern.

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Finanzielle Förderung

Teaser I

NRW: Aufruf zur Antragstellung Förderung von Bildungsangeboten für junge Menschen in den Jugendfreiwilligendiensten gem. Pos. 5.5 KJFP

07.03.2025

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in NRW ruft Träger des Jugendfreiwilligendienstes zur Antragstellung für die Förderposition 5.5 (Bildungsangebote für junge Menschen in den Jugendfreiwilligendiensten) auf. Ziel dieser Förderung im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans ist es, benachteiligten Jugendlichen den Zugang zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) zu erleichtern und ihre Bildungs- sowie Sozialkompetenzen zu stärken. Besonders unterstützt werden Programme, die sozial benachteiligten Jugendlichen gemäß §13 SGB VIII und jungen Menschen mit Behinderungen die Teilnahme an den Jugendfreiwilligendiensten ermöglichen.

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