Rechtliches (SGB II/SGB III)

Während die Kinder- und Jugendhilfe als achtes Buch des Sozialgesetzbuchs unmittelbar auf junge Menschen ausgerichtet ist, gibt es auch in den anderen Teilen des SGB viele Regelungen, die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berühren. Etwa dort, wo es um die berufliche oder gesellschaftliche Teilhabe geht.

Sie stehen allerdings oft unverbunden nebeneinander, manchmal behindern sie einander sogar. Für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind neben dem SGB VIII vor allem das SGB II (Grundsicherung) und das SGB III (Arbeitsförderung) von Bedeutung. Für junge Menschen mit Behinderungen kommen außerdem Regelungen im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Betracht, hier besonders die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff. SGB IX).

Nachfolgend lesen Sie Meldungen über Entwicklungen, Perspektiven und Umsetzung der einzelnen relevanten Rechtsfragen.

Rechtliches-SGB2-SGB3

Teaser I

Katholische Jugendsozialarbeit fordert eine jugendgerechte Grundsicherung

21.11.2025

In einem Positionspapier weist die BAG KJS in Bezug auf die anstehende Reform der Grundsicherung darauf hin, dass junge Menschen Anspruch auf einen Sozialstaat haben, der ihre Teilhabe sichert, sie fördert und sie in Notlagen zuverlässig unterstützt. Sie fordert dabei eine jugendgerechte Reform, die Qualifizierung vor Vermittlung stellt, Leistungen bündelt und staatliches Vertrauen statt Misstrauen zum Leitprinzip macht. Kritisiert wird zudem die öffentliche Debatte, in der Leistungsbeziehende pauschal stigmatisiert werden. Die BAG KJS warnt vor Sanktionen, die Kinder und Jugendliche besonders hart treffen. Zugleich hebt sie hervor, dass Armut, strukturelle und bürokratische Hürden viele junge Menschen von gesellschaftlicher Teilhabe ausschließen. Ein zentraler Schwerpunkt sei daher der Kampf gegen Jugendarmut, der eine armutsfeste Kinder- und Jugendgrundsicherung, niedrigschwellige Unterstützung und bezahlbaren Wohnraum voraussetzt. Hier könne Jugendsozialarbeit ein unverzichtbarer Partner im Reformprozess sein. Junge Menschen könnten aber nur dann wirklich teilhaben, wenn sie strukturell gestärkt und als handelnde Subjekte ernst genommen werden.

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Jugendberufshilfe

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NRW: Weitergabemöglichkeit von Schüler*innendaten am Übergang Schule-Beruf soll erweitert werden

14.04.2025

Das Landeskabinett NRW hat am 25. März 2025 eine Gesetzesänderung beschlossen, um Jugendliche ohne berufliche Perspektive beim Übergang von der Schule in das Berufsleben besser zu unterstützen. Künftig sollen nicht nur die Agenturen für Arbeit, sondern auch Kommunen die Kontaktdaten dieser jungen Menschen erhalten, sofern sie das Angebot der Agentur für Arbeit nicht nutzen. Ziel ist es, Kontakt zu jedem Jugendlichen für eine individuelle Unterstützung und Beratung zu ermöglichen. Die Datenweitergabe soll über eine zentrale Stelle erfolgen, die vom Arbeitsministerium betrieben und per Verordnung geregelt wird. Neu ist außerdem, dass Schulen auch unterjährig ausgeschiedene Schüler ohne Perspektive melden müssen, nicht nur am Schuljahresende. Als nächstes wird eine Verbändeanhörung durchgeführt.

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Jugendberufshilfe

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Kürzungen im Eingliederungsbudget - Konsequenzen für die Praxis der Jugendberufshilfe

28.03.2025

Jugendsozialarbeit aktuell Nr. 235 / 2025

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