Aufenthalt

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Bundestag beschließt Chancen-Aufenthaltsrecht

09.12.2022

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts beschlossen. Dadurch sollen langjährig Geduldete, oftmals mit sog. Kettenduldungen, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis erhalten, während der sie die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erfüllen können. Betroffen davon sind Menschen, die in Deutschland gut integriert sind, am 31. Oktober 2022 seit mind. fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Während ihres 18-monatigen Aufenthaltsrechts können sie dann den Nachweis erbringen über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache und den Erwerb eines Identitätsnachweises.

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NRW-Erlass zur Stärkung der Bleiberechte

19.08.2022

Die Landesregierung NRW möchte die dauerhafte Bleibeperspektive für gut integrierte geduldete Menschen verbessern. Daher hat das Land nun einen Erlass zur Stärkung der Bleiberechte veröffentlich, nachdem auf Bundesebene der Gesetzentwurf zum „Chancen-Aufenthaltsrecht“ den rechtlichen Rahmen vorgegeben hat. Gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige sollen bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erhalten.

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Broschüre zum Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen

19.08.2022

Leben Unionsbürger*innen und ihre (drittstaatsangehörigen) Familienangehörige längere Zeit in Deutschland, erwerben sie ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz. Dieser gute und sichere Status kann nur noch in seltenen Ausnahmefällen verloren gehen und ist verbunden mit bestimmten sozialrechtlichen Leistungen, die nicht mehr an frühere Voraussetzungen – z. B. die Arbeit – gebunden sind. Viele Betroffene und Behörden sind sich dessen nicht immer bewusst, dass das Daueraufenthaltsrecht schon besteht und somit viele Probleme (z. B. Ausschlüsse bei Sozialleistungen, Entzug der Freizügigkeit) gar nicht mehr vorkommen dürften. Der Paritätische hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, in der ein Überblick über die verschiedenen Formen des Daueraufenthaltsrechts für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen gegeben wird.

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Verbesserungen für Auszubildende mit Duldung geplant

18.03.2022

Auszubildende, die in Deutschland nur geduldet sind, müssen zunächst ihre Ausbildung erfolgreich durchlaufen, wenn sie das Risiko einer Abschiebung reduzieren und sich langfristig ein Leben in Deutschland aufbauen möchten. Um für Betreibe und Auszubildenden eine größere Rechtssicherheit zu schaffen, plant die Bundesregierung u.a., den Geduldeten während der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren. In einem Beitrag für das IAB-Forum weisen die Autor*innen darauf hin, dass diese Änderung zusammen mit weiteren Maßnahmen auch eine bessere Perspektive für die langfristige Integration bedeuten.

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Ukraine

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Aufenthaltsrechtliche Regelungen und Sozialleistungsansprüche für ukrainische Geflüchtete

11.03.2022

Die EU hat erstmalig einen Ratsbeschluss zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie verabschiedet. Somit können in der gesamten Europäischen Union humanitäre Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine erteilt werden, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. In der Folge haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

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