Unsicherer oder fehlender Aufenthaltsstatus

Die „Lebenslagendimension Aufenthaltsstatus“ nimmt junge Menschen in den Blick, die gesellschaftlich bislang kaum oder gar nicht wahrgenommen werden: Sie befinden sich in einem laufenden Asylverfahren oder sind zur Ausreise verpflichtet, andere werden geduldet (das heißt, sie müssten eigentlich ausreisen, werden aber aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben) – oder sie besitzen überhaupt keinen Aufenthaltsstatus, sondern befinden sich „irregulär“ im Land und werden umgangssprachlich als „Illegale“ bezeichnet.

Innerhalb dieser Gruppen befinden sich auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Das Ausländerrecht erklärt sie bereits mit 16 Jahren für „verfahrensfähig“. Damit sind sie Erwachsenen gleichgestellt und haben z.B. kein Recht auf Beistand. Sie genießen keinen besonderen Schutz mehr, obwohl die UN-Kinderrechtskonvention dies für alle Minderjährigen verlangt. Die von der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehenen Betreuungs- und Unterstützungsmechanismen werden oft nur ungenügend eingesetzt.

Auf Kinder und Jugendliche wirkt sich der unsichere rechtliche Status (ihrer Eltern oder der eigene) extrem belastend aus. Die Entwicklung von Zukunftsperspektiven ist kaum möglich, die Aufnahme einer Berufsausbildung nahezu aussichtslos, ja nicht einmal eine sinnvolle Alltagsgestaltung lässt sich verlässlich aufbauen. Junge Menschen ohne Aufenthaltstitel sind außerdem praktisch rechtlos, haben nur beschränkt Zugang zu Bildung, sozialer Sicherung oder Gesundheitsversorgung. Dabei haben viele der Betroffenen bereits im Heimatland schwere Traumata erlebt, die durch die herrschende Unsicherheit noch verstärkt werden.

Nicht nur Schulen und Firmen oder medizinische und soziale Einrichtungen, sondern auch Träger der Kinder- und Jugendhilfe stoßen im Engagement für junge Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus auf schwere (rechtliche) Problemstellungen. Umso wichtiger ist hier, die Situation der Betroffenen überhaupt ins politische Bewusstsein zu bringen.

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