Aufenthaltsrechtliche Regelungen und Sozialleistungsansprüche für ukrainische Geflüchtete

Ukraine

Aufenthaltsrechtliche Regelungen und Sozialleistungsansprüche für ukrainische GeflüchteteDie EU hat erstmalig einen Ratsbeschluss zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie verabschiedet. Somit können in der gesamten Europäischen Union humanitäre Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine erteilt werden, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. In der Folge haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

Den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes“ erhalten Sie auf der Webseite der Europäischen Union unter:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2022:071:FULL&from=EN

Weitere aktuelle Informationen zu den aufenthaltsrechtlichen Fragen und den damit verbundenen Sozialleistungsansprüchen erhalten Sie u.a. auf folgenden Webseiten:

Tacheles e.V.: https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/aufenthaltsrecht-und-sozialleistungen-fuer-menschen-aus-der-ukraine.html

Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.: https://www.ggua.de/aktuelles/

Flüchtlingsrat NRW: https://www.frnrw.de/

 

Quelle: Tacheles e.V. / GGUA / Flüchtlingsrat NRW

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