Bundestag beschließt Chancen-Aufenthaltsrecht

Aufenthalt

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts beschlossen. Dadurch sollen langjährig Geduldete, oftmals mit sog. Kettenduldungen, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis erhalten, während der sie die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erfüllen können. Betroffen davon sind Menschen, die in Deutschland gut integriert sind, am 31. Oktober 2022 seit mind. fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Während ihres 18-monatigen Aufenthaltsrechts können sie dann den Nachweis erbringen über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache und den Erwerb eines Identitätsnachweises.

Den Gesetzentwurf erhalten Sie unter:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/037/2003717.pdf

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesregierung unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erstes-migrationspaket-2059774


Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 02.12.2022

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