Die Landesregierung NRW möchte die dauerhafte Bleibeperspektive für gut integrierte geduldete Menschen verbessern. Daher hat das Land nun einen Erlass zur Stärkung der Bleiberechte veröffentlich, nachdem auf Bundesebene der Gesetzentwurf zum „Chancen-Aufenthaltsrecht“ den rechtlichen Rahmen vorgegeben hat. Gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige sollen bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Integrationsministeriums NRW unter:
https://www.mkffi.nrw/nordrhein-westfalen-gibt-gut-integrierten-geduldeten-sichtbare-bleibeperspektive
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.07.2022