Straffälligkeit

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Teaser I

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren

31.10.2019

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, vorgelegt. Mit der Richtlinie sollen gemeinsame Mindeststandards innerhalb der EU geschaffen werden. Der Entwurf enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Bereichen, vor allem im Jugendgerichtsgesetzt. Ein Schwerpunkt der Umsetzung nach der Richtlinie betrifft das Recht auf Unterstützung durch einen Rechtsbeistand. Folgen hat dies für die Beteiligten des Jugendstrafverfahrens, wie Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgericht, Jugendhilfe im Strafverfahren, Polizei und Verteidigung, und insbesondere für die Jugendlichen selbst. In der Anhörung am 21.10.2019 begrüßten die Expert*innen überwiegend den Entwurf, wiesen aber auch auf Folgen für den Verfahrensablauf hin. Das DJI hat seine Einschätzung aus Sicht der Jugendhilfe formuliert.

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Positionspapier der DVJJ zu Altersgrenzen im Jugendstrafrecht

06.09.2019

Begehen sehr junge Täter*innen schwere Straftaten, wie kürzlich in Mülheim, werden immer wieder Forderungen nach Senkung der Strafmündigkeitsgrenze von 14 auf 12 Jahre laut. Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe stellt in ihrem Positionspapier klar, dass durch die Senkung des Strafmündigkeitsalters weder der Schutz vor zukünftigen Straftaten erhöht noch ein Tätigwerden durch die Jugendämter erst ermöglicht werde. Die Jugendhilfe habe bereits heute rechtlich eine Reihe von Interventions- und Unterstützungsmöglichkeiten, wenn Kinder durch Straftaten auffällig würden.

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