Straffälligkeit

Wenn Menschen in Deutschland straffällig werden, macht der Staat einen klaren Unterschied zwischen Erwachsenen und jungen Menschen. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig, während für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und unter bestimmten Voraussetzungen für Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren das Jugendstrafrecht gilt. Anders als im Strafrecht für Erwachsene geht es hier weniger um den Ausgleich von Schuld, als vielmehr um die erzieherische Wirkung. Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass straffälliges Verhalten in geringfügigem Umfang bei Jugendlichen entwicklungspsychologisch als normal zu betrachten ist. Wiederholte und gravierende Straffälligkeit junger Menschen wird hingegen oftmals als Ausdruck misslungener Sozialisation verstanden. Bei der Wahl und der Rechtsfolge wird daher darauf geachtet, welche Reaktion - nach der Persönlichkeit der Täter*inen - den besten Erfolg für ihre Resozialisierung verspricht. Scharfe Sanktionen bis hin zur Haftstrafe können auf die Entwicklungschancen junger Menschen deutlich negative Auswirkungen haben und so das Gegenteil von dem bewirken, was ihr Ziel ist.

Obwohl – oder gerade weil – der Staat hier also eher zurückhaltend agiert, brauchen Jugendliche und Heranwachsende für ihre Resozialisierung eine besondere Unterstützung während und nach dem Ende ihrer Haftzeit. Im Vordergrund steht hier nicht primär das Ziel, einen möglichen Rückfall in Straffälligkeit zu verhindern. Vielmehr geht es vor allem darum, wie sich ein junger Mensch nach seiner Rückkehr in die Freiheit (wieder) in die Gesellschaft integrieren kann. Da sich ehemalige Strafgefangene nach einer gewissen Zeit hinter Gittern oft mit der Bewältigung des Alltages „draußen“ überfordert fühlen, kommt der Übergangsphase eine besondere Bedeutung zu. Oftmals sind die positiven Beziehungen zum sozialen Umfeld zerbrochen; es fehlen ein Schulabschluss und eine Ausbildungsmöglichkeit oder überhaupt die Chance auf eine Beschäftigung. Eine gezielte und persönliche Unterstützung durch Angebote der Jugendhilfe können den jungen Menschen den Weg zu einem Leben ohne Straffälligkeit erleichtern und Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe neu erschließen. Im Sinne der Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetztes nimmt die Jugendsozialarbeit hier auch junge Erwachsene bis 27 Jahre in den Blick.

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