Rechtliches (SGB II/SGB III)

Während die Kinder- und Jugendhilfe als achtes Buch des Sozialgesetzbuchs unmittelbar auf junge Menschen ausgerichtet ist, gibt es auch in den anderen Teilen des SGB viele Regelungen, die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berühren. Etwa dort, wo es um die berufliche oder gesellschaftliche Teilhabe geht.

Sie stehen allerdings oft unverbunden nebeneinander, manchmal behindern sie einander sogar. Für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind neben dem SGB VIII vor allem das SGB II (Grundsicherung) und das SGB III (Arbeitsförderung) von Bedeutung. Für junge Menschen mit Behinderungen kommen außerdem Regelungen im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Betracht, hier besonders die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff. SGB IX).

Nachfolgend lesen Sie Meldungen über Entwicklungen, Perspektiven und Umsetzung der einzelnen relevanten Rechtsfragen.

Ukraine

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BA: Informationen zu Leistungsansprüchen für Ukrainische Geflüchtete

21.10.2022

Menschen aus der Ukraine haben seit dem 01.06.2022 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II), wenn Sie hilfebedürftig sind und nicht genug Geld zum Leben haben. Verantwortlich ist das Jobcenter vor Ort. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat in mehreren Sprachen eine FAQ-Themenliste zusammengestellt, die im Vorfeld der Beantragung hilfreich ist. Darüber hinaus sind darin auch Informationen zu Spracherwerb, Wohnen und Arbeitsaufnahme kompakt zusammengefasst.

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Rechtliches-SGB2-SGB3

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SGB II-Sanktionen erhöhen Arbeitsaufnahme nicht

16.09.2022

Eine wissenschaftliche Langzeitstudie des Berliner Instituts für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES) zeigt, dass Sanktionen nicht, wie eigentlich vom Gesetzgeber ursprünglich beabsichtigt, die Arbeitssuche bzw. -aufnahme von Arbeitslosen verstärkt, sondern als zusätzliche psychische Belastung und Einschränkung ihrer Handlungsoptionen empfunden wird. Als positiv empfinden die befragten Personen hingegen konkrete Unterstützung wie etwa die Vermittlung an Sozialberatungsstellen. Derartige Hilfestellungen leiste das Personal der Jobcenter allerdings nur vereinzelt.

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Rechtliches-SGB2-SGB3

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Bundesweite Übersicht aller Jugendberufsagenturen

09.09.2022

Um eine Übersicht zu erhalten, in welchen der 400 Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland sich Jugendberufsagenturen befinden, hat die Servicestelle Jugendberufsagenturen eine Online-Plattform veröffentlicht. Hier kann in Regionen nach bestimmten Merkmalen gesucht werden und die entsprechenden Kooperationen angezeigt werden.

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Rechtliches-SGB2-SGB3

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BAG KJS: Stellungnahme zum Bürgergeld

02.09.2022

Anlässlich des ersten Gesetzentwurfs für das geplante Bürgergeld, das Hartz IV ablösen soll, hat sich die BAG Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) mit einer Stellungnahme geäußert. Darin äußert sie sich kritisch, ob das Bürgergeld zukünftig Armut verhindern und Teilhabe für junge Menschen besser ermöglichen kann. Das hänge stark von der finanziellen Förderung ab; die Höhe des künftigen Bürgergelds werde im Gesetzentwurf aber nicht beziffert. Auch ein Bezug zu der geplanten Grundsicherung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene fehle noch. Die BAG KJS begrüßt den Vorrang für Bildung und Qualifizierung sowie die Abschaffung der Sonderregelungen bei den Sanktionen für unter 25-Jährige. Der Verzicht auf die Sonderreglungen gehe nicht weit genug, denn Sanktionen – auch im Bürgergeld – stünden der selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Entwicklung junger Menschen entgegen.

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Rechtliches-SGB2-SGB3

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Sozialatlas 2022: Herausforderungen des sozialen Zusammenhalts

18.03.2022

Der Sozialstaat in Deutschland bietet in vielen Lebenslagen verlässlich Sicherheit und dadurch sozialen Zusammenhalt. Dennoch muss er durch die sich verändernden gesellschaftlichen Verhältnisse den neuen Herausforderungen entsprechen angepasst werden. Der Sozialatlas 2022 der Heinrich-Böll-Stiftung richtet mit Daten und Fakten zu 19 Themen seinen Blick auf das komplexe Zusammenspiel von Bürger*innen, Familien, Staat und ökonomische Entwicklung, um die Komplexität des Sozialen und des sozialen Zusammenhalts zu skizzieren und auf die zukünftigen Fragen des gesellschaftlichen Wandels hinzuweisen.

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Jugendberufshilfe

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Bislang 353 Jugendberufsagenturen bundesweit

18.03.2022

Im Jahr 2014 hat die damalige Bundesregierung beschlossen, bundesweit Jugendberufsagenturen zu schaffen, die die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII (Hartz IV, Arbeitslosenversicherung sowie Kinder- und Jugendhilfe) für junge Menschen unter 25 Jahren mit Förderbedarf bündeln sollen. Seitdem hat die Anzahl dieser Jugendberufsagenturen stetig zugenommen. Die Servicestelle Jugendberufsagenturen, die beim BIBB angesiedelt ist, hat nun eine quantitative Erhebung durchgeführt, die den Bestand in allen Kreisen und kreisfreien Städten systematisch erfasst.

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Rechtliches-SGB2-SGB3

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Gesetz zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

11.03.2022

Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2019 den Gesetzgeber zu einer Neuregelung der Sanktionen im SGB II aufgefordert. Mit der Einführung eines Bürgergeldes möchte die neue Bundesregierung die Mitwirkungspflichten neu regeln. Bis dahin soll ein Moratorium die geltenden Sanktionsregelungen bis Jahresende aussetzen.

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Überschuldung

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Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit

18.02.2022

Immer wieder geraten Minderjährige in die Verschuldung, wenn sie als Teil der Bedarfsgemeinschaft anteilig zu viel ALG II berechnet bekommen. Ein Grund kann sein, dass ihre Eltern mehr verdient haben als im Bescheid zugrunde gelegt wurde. Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit vom April 2021 haben rund 570.000 Minderjährige Schulden bei der BA in einer Gesamthöhe von 192,1 Mio. Euro. Diese Schulden, die von ihnen nicht verursacht wurden, sind eine Hürde für ihren weiteren Lebensweg. Der Evangelische Diakonieverband im Landkreis Böblingen hat eine Arbeitshilfe verfasst, in der Wege aufgezeigt werden, wie gegen Erstattungsbescheide vorgegangen werden kann und welches Vorgehen darüber hinaus rechtlich möglich ist.

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