BA: Informationen zu Leistungsansprüchen für Ukrainische Geflüchtete

Ukraine

Menschen aus der Ukraine haben seit dem 01.06.2022 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II), wenn Sie hilfebedürftig sind und nicht genug Geld zum Leben haben. Verantwortlich ist das Jobcenter vor Ort. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat in mehreren Sprachen eine FAQ-Themenliste zusammengestellt, die im Vorfeld der Beantragung hilfreich ist. Darüber hinaus sind darin auch Informationen zu Spracherwerb, Wohnen und Arbeitsaufnahme kompakt zusammengefasst.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/ukraine

Quelle: BA

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