Jugendwohnen

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Teaser I

Handlungsleitlinien zu den Änderungen u.a. in den §§ 45 ff. SGB VIII

13.01.2023

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat Ende 2022 Handlungsleitlinien zur Umsetzung der durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführten Änderungen der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden beschlossen. Neben neuen Regelungen in § 38 SGB VIII (Auslandsmaßnahmen) nehmen die Leitlinien die neuen Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis und damit die Beratungs- und Aufsichtsaufgaben – auch im laufenden Betrieb – in den Blick. Zur Verbesserung des Kinderschutzes in Einrichtungen wird die Verantwortung des Trägers für die Gewährleistung des Kindeswohls in seiner Einrichtung deutlich hervorgehoben und konkretisiert. Gleichzeitig werden die aufsichtsrechtlichen Befugnisse der Betriebserlaubnis erteilenden Behörde gestärkt.

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Teaser I

Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen im SGB VIII

13.01.2023

Bisher wurden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe lebten und die ein eigenes Einkommen hatten, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies galt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht waren, sowie Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen. Seit dem 01.01.2023 ist diese Kostenheranziehung aufgehoben worden und betrifft auch junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder ein Ausbildungsgeld nach dem SGB III beziehen.

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