Handlungsleitlinien zu den Änderungen u.a. in den §§ 45 ff. SGB VIII

Jugendwohnen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat Ende 2022 Handlungsleitlinien zur Umsetzung der durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eingeführten Änderungen der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden beschlossen. Neben neuen Regelungen in § 38 SGB VIII (Auslandsmaßnahmen) nehmen die Leitlinien die neuen Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis und damit die Beratungs- und Aufsichtsaufgaben – auch im laufenden Betrieb – in den Blick. Zur Verbesserung des Kinderschutzes in Einrichtungen wird die Verantwortung des Trägers für die Gewährleistung des Kindeswohls in seiner Einrichtung deutlich hervorgehoben und konkretisiert. Gleichzeitig werden die aufsichtsrechtlichen Befugnisse der Betriebserlaubnis erteilenden Behörde gestärkt.

Die Handlungsleitlinien erhalten Sie auf der Webseite der BAG Landesjugendämter unter:
http://www.bagljae.de/assets/downloads/159_handlungsleitlinien-__-38-45-ff.-sgb-viii.pdf

Quelle: BAG Landesjugendämter

 

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