Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen im SGB VIII

Jugendwohnen

Bisher wurden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe lebten und die ein eigenes Einkommen hatten, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies galt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht waren, sowie Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen. Seit dem 01.01.2023 ist diese Kostenheranziehung aufgehoben worden und betrifft auch junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder ein Ausbildungsgeld nach dem SGB III beziehen.

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestags unter:
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-abschaffung-der-kostenheranziehung-von-jungen-menschen-in-der/290304

Eine Aktualisierung und eine Synopse des aktuellen und bisherigen Gesetzestextes erhalten Sie auf der Webseite des DIJuF unter:
https://dijuf.de/newsdetail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=150&cHash=d9fa67f44d87ef2a1a9d88519928e779

 

Quelle: Deutscher Bundestag / DIJuF

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