Die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Diese Grundsätze und Ziele legt § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII) fest. Manche jungen Menschen sind wegen sozialer Benachteiligung oder individuellen Beeinträchtigungen im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen. Ihnen garantiert § 13 SGB VIII sozialpädagogische Hilfen (Abs. 1), sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Abs. 2) und die Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen (Abs. 3). Das ist der rechtliche Rahmen der Jugendsozialarbeit als eines Teilgebietes der Kinder- und Jugendhilfe. Die „Hilfen zur Erziehung“ gehören zwar nicht zur Jugendsozialarbeit, aber der entsprechende Passus in § 27 fordert, dass jungen Menschen bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, und bezieht sich dabei wiederum auf § 13. Die Angebote der Jugendsozialarbeit sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung sowie Trägern von Beschäftigungsangeboten vor Ort abgestimmt werden.
Die Kinder- und Jugendhilfe entwickelt sich kontinuierlich weiter – zum einen durch eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit, indem sie Impulse gibt und Initiativen ergreift; zum anderen durch Herausforderungen und Anfragen aus Politik, Kultur und Gesellschaft. Aktuelle Querschnittsthemen wie Inklusion, Partizipation, Kinderschutz oder der Ausbau von Ganztagsschulen und vieles andere zählen dazu. Auch die Jugendsozialarbeit im engeren Sinne ist an diesen Entwicklungen beteiligt und verhält sich dazu.
Interessante aktuelle Trends und Perspektiven aus der Kinder- und Jugendhilfe tragen wir an dieser Stelle für Sie zusammen.