Unter den ukrainischen Geflüchteten kommen auch viele Kinder und Jugendliche nach Deutschland, oftmals mit ihren Eltern oder zumindest ihren Müttern, teilweise aber auch unbegleitet oder in Begleitung von Verwandten, Freund*innen oder Betreuer*innen. Betroffen sind auch Kinder und Jugendliche, die in der Ukraine in stationären Einrichtungen (Heimen) gelebt haben und begleitet durch die Erzieher*innen dieser Einrichtungen in Deutschland ankommen. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) greift aktuelle rechtliche Fragen bezüglich des Umgangs der Kinder- und Jugendhilfe mit den jungen Geflüchteten und ihren Familien auf.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des DIJuF unter:
https://dijuf.de/newsdetail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=79&cHash=b373e930ddae4728c750d73b5fb4d7e3
Quelle: DIJuF