Erste Hinweise zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Flucht von ukrainischen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nach Deutschland

Ukraine

Unter den ukrainischen Geflüchteten kommen auch viele Kinder und Jugendliche nach Deutschland, oftmals mit ihren Eltern oder zumindest ihren Müttern, teilweise aber auch unbegleitet oder in Begleitung von Verwandten, Freund*innen oder Betreuer*innen. Betroffen sind auch Kinder und Jugendliche, die in der Ukraine in stationären Einrichtungen (Heimen) gelebt haben und begleitet durch die Erzieher*innen dieser Einrichtungen in Deutschland ankommen. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) greift aktuelle rechtliche Fragen bezüglich des Umgangs der Kinder- und Jugendhilfe mit den jungen Geflüchteten und ihren Familien auf.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des DIJuF unter:
https://dijuf.de/newsdetail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=79&cHash=b373e930ddae4728c750d73b5fb4d7e3

 

Quelle: DIJuF

VOILA_REP_ID=C1257E3C:004B74CC