Aktuell wollen sich viele aus der Ukraine geflüchtete Menschen bei der Betreuung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen ehren- oder hauptamtlich engagieren und können dadurch in Kitas, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eine wichtige Hilfestellung sein. Aufgrund zahlreicher Anfragen, wie Träger der Jugendhilfe dem Führungskräfteerfordernis nach § 72a SGB VIII gerecht werden können, wenn sie beabsichtigen, engagierte Erwachsene aus der Ukraine einzubeziehen bzw. einzusetzen, hat die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW Merkblätter und Vorlagen in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung gestellt. Diese sollen einen Weg aufzeigen, wie den gesetzlichen Erfordernissen des Kinder- und Jugendschutzes in der Praxis nachgekommen werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der AJS NRW unter:
https://ajs.nrw/ukraine-krise/
Quelle: AJS NRW