NRW: Berichtswesen zur Jugendsozialarbeit im Jahr 2016
11.01.2019
Um Jugendlichen mit ungünstigen Startbedingungen beim Übergang in das Berufsleben zu helfen und Benachteiligungen auszugleichen, fördert das Land NRW spezielle Angebote im Rahmen der Jugendsozialarbeit. Diese Angebote auf der Grundlage des § 13 SGB VIII sollen Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen und ihnen die notwendige Förderung anbieten. Die Landesjugendämter informieren in der vorliegenden Broschüre über die Arbeitsbereiche der Beratungsstellen, Jugendwerkstätten und Projekte zur Vermeidung schulischen Scheiterns im Jahr 2016.
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