Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Diese Grundsätze und Ziele legt § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII) fest. Manche jungen Menschen sind wegen sozialer Benachteiligung oder individuellen Beeinträchtigungen im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen. Ihnen garantiert § 13 SGB VIII sozialpädagogische Hilfen (Abs. 1), sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Abs. 2) und die Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen (Abs. 3). Das ist der rechtliche Rahmen der Jugendsozialarbeit als eines Teilgebietes der Kinder- und Jugendhilfe. Die „Hilfen zur Erziehung“ gehören zwar nicht zur Jugendsozialarbeit, aber der entsprechende Passus in § 27 fordert, dass jungen Menschen bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, und bezieht sich dabei wiederum auf § 13. Die Angebote der Jugendsozialarbeit sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung sowie Trägern von Beschäftigungsangeboten vor Ort abgestimmt werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe entwickelt sich kontinuierlich weiter – zum einen durch eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit, indem sie Impulse gibt und Initiativen ergreift; zum anderen durch Herausforderungen und Anfragen aus Politik, Kultur und Gesellschaft. Aktuelle Querschnittsthemen wie Inklusion, Partizipation, Kinderschutz oder der Ausbau von Ganztagsschulen und vieles andere zählen dazu. Auch die Jugendsozialarbeit im engeren Sinne ist an diesen Entwicklungen beteiligt und verhält sich dazu.

Interessante aktuelle Trends und Perspektiven aus der Kinder- und Jugendhilfe tragen wir an dieser Stelle für Sie zusammen.

Jugendwohnen

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Arbeitshilfe: Einsatz von Sicherheitsdiensten in Einrichtungen der Jugendhilfe

17.07.2026

Die Landesjugendämter Westfalen (LWL) und Rheinland (LVR) haben eine gemeinsame Arbeitshilfe entwickelt, die den Einsatz von Sicherheitsdiensten in erlaubnispflichtigen Einrichtungen der Jugendhilfe unter klar definierten fachlichen und strukturellen Voraussetzungen regelt. Sie versteht Sicherheitsdienste als unterstützende Maßnahme in besonderen Krisensituationen und gibt Orientierung für deren verantwortungsvollen Einsatz.

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Politische Bildung

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Demokratie, Vielfalt und Wertefreiheit schützen – Die Rolle der Träger und Mitarbeiter*innen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Kontext des sogenannten Neutralitätsgebots

17.07.2026

Die BAG der Landesjugendämter stellt klar, dass ein verfassungsrechtliches Neutralitätsgebot für die Kinder- und Jugendhilfe nicht besteht und ihr Handeln an den Werten des Grundgesetzes ausgerichtet ist. Die aktive Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Menschenrechte gehört zum gesetzlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe und schließt eine wertneutrale Haltung aus.

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Jugendhilfe

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17.09.2026: Hilfen für junge Volljährige durchsetzen! §§ 41, 41a, 36b SGB VIII (online)

17.07.2026

Die Reform des SGB VIII (KJSG) hat die Rechte junger Volljähriger und Care Leaver*innen gestärkt, unter anderem durch die gesetzliche Verankerung der Rückkehroption sowie der Nachbetreuung nach dem Ende einer Hilfe. Die Fortbildung des Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe vermittelt die wesentlichen Neuregelungen der §§ 41, 41a und 36b SGB VIII anhand praxisnaher Fallbeispiele.

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Partizipation

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17.09.2026: Befragungen mit Kindern und Jugendlichen. Planen – Durchführen - Auswerten (online)

17.07.2026

Schriftliche Befragungen ermöglichen es, die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen systematisch in Planungs- und Entwicklungsprozesse einzubeziehen. Die Fortbildung des ISA Münster vermittelt praxisnah das notwendige Wissen und konkrete Methoden für die Planung, Durchführung und Auswertung solcher Befragungen.

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Jugendhilfe

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Paritätischer: Sozialstaat reformieren ohne Benachteiligte zu belasten

03.07.2026

Der Paritätischer Gesamtverband zeigt mit 37 Reformvorschlägen Wege auf, wie der Sozialstaat durch Bürokratieabbau, Digitalisierung und effizientere Strukturen Kosten sparen kann. Statt Sozialleistungen zu kürzen, setzt der Verband auf Prävention, vereinfachte Verfahren und eine nachhaltige Finanzierung sozialer Sicherungssysteme.

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Jugendhilfe

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Für eine langfristig tragfähige Jugend(hilfe)politik in Nordrhein-Westfalen – Offener Brief

22.05.2026

Die LAG KJS NRW hat sich im Zusammenhang mit den im Mai 2026 durch den Paritätischen Gesamtverband veröffentlichten Kürzungsvorschlägen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe in einem Offenen Brief an Ministerpräsident Wüst gewendet und sich für eine langfristig tragfähige Kinder- und Jugendhilfepolitik eingesetzt.

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SGB VIII-Reform

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Massive Kürzungsvorschläge bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung

24.04.2026

Ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sieht drastische Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe vor, die insbesondere individuelle Rechtsansprüche, Inklusion und Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen erheblich einschränken würden. Wohlfahrtsverbände und weitere Akteure im Feld der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe kritisieren, dass die Vorschläge zentrale sozialpolitische Fortschritte zurückdrehen, menschenrechtlichen Verpflichtungen widersprechen und die Ursachen steigender Kosten weitgehend ausblenden.

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Jugendhilfe

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Das erweiterte Erziehungsprivileg – Jugendschutzrelevante Medien in der Kinder- und Jugendarbeit rechtssicher einsetzen

24.04.2026

Ein neuer Leitfaden informiert Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit über den rechtssicheren Einsatz auch jugendschutzrelevanter Medien im Rahmen des erweiterten Erziehungsprivilegs. Neben rechtlichen Grundlagen enthält er praktische Hilfen und Übersichten zu Rechten und Handlungsspielräumen.

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SGB VIII-Reform

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Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - Referentenentwurf

10.04.2026

Im März 2026 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) veröffentlicht. Es soll die Überführung der Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung in die Kinder- und Jugendhilfe nachdem SGB VIII zum 1. Januar 2028 regeln. Damit wird die sogenannte Inklusive Lösung strukturell verankert. Darüber hinaus sollen Änderungen in weiteren Bereichen, wie bspw. ein Vorrang von Infrastruktur- und Regelangeboten sowie Maßnahmen der Jugendsozialarbeit gegenüber klassischen erzieherischen Hilfen für Jugendliche und junge Volljährige, festgeschrieben werden. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. hat hierzu eine Synopse zum Referatsentwurf erstellt.

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Jugendwohnen

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Betriebserlaubnispflicht bei kurzfristiger Unterbringung zu Ausbildungszwecke

10.04.2026

Laut des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ist auch die kurzeitige Unterbringung minderjähriger Auszubildender über wenige Wochen betriebserlaubnispflichtig. Danach handelt es sich um eine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung im Sinne des § 45a SGB VIII, sobald neben der Unterkunftsgewährung auch einer der weiteren Zwecke 'Beaufsichtigung, Erziehung, Bildung, Ausbildung von Kindern und Jugendlichen' erfüllt ist. Eine Befreiung von der Erlaubnispflicht scheidet mangels entsprechender anderer gesetzlicher Aufsicht aus.

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