Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Diese Grundsätze und Ziele legt § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII) fest. Manche jungen Menschen sind wegen sozialer Benachteiligung oder individuellen Beeinträchtigungen im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen. Ihnen garantiert § 13 SGB VIII sozialpädagogische Hilfen (Abs. 1), sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Abs. 2) und die Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen (Abs. 3). Das ist der rechtliche Rahmen der Jugendsozialarbeit als eines Teilgebietes der Kinder- und Jugendhilfe. Die „Hilfen zur Erziehung“ gehören zwar nicht zur Jugendsozialarbeit, aber der entsprechende Passus in § 27 fordert, dass jungen Menschen bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, und bezieht sich dabei wiederum auf § 13. Die Angebote der Jugendsozialarbeit sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung sowie Trägern von Beschäftigungsangeboten vor Ort abgestimmt werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe entwickelt sich kontinuierlich weiter – zum einen durch eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit, indem sie Impulse gibt und Initiativen ergreift; zum anderen durch Herausforderungen und Anfragen aus Politik, Kultur und Gesellschaft. Aktuelle Querschnittsthemen wie Inklusion, Partizipation, Kinderschutz oder der Ausbau von Ganztagsschulen und vieles andere zählen dazu. Auch die Jugendsozialarbeit im engeren Sinne ist an diesen Entwicklungen beteiligt und verhält sich dazu.

Interessante aktuelle Trends und Perspektiven aus der Kinder- und Jugendhilfe tragen wir an dieser Stelle für Sie zusammen.

Jugendhilfe

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AGJ: Einschätzungen und Empfehlungen zu den aktuellen kinder- und jugend(hilfe)politischen Vorhaben der Bundesregierung

16.01.2026

Im Dezember 2025 hat die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) eine Stellungnahme verabschiedet, in der sie zentrale kinder- und jugendpolitische Reformvorhaben der Bundesregierung würdigt und zugleich auf bestehende Herausforderungen und Umsetzungsrisiken aufmerksam macht. Darin benennt sie die notwendigen politischen und strukturellen Voraussetzungen, um die Rechte junger Menschen zu stärken und ihre demokratische Teilhabe wirksam zu sichern.

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Fortbildung-Tagungen

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05.05.2026: Praxisworkshop Talentförderung - Talente von allen Jugendlichen in den Blick nehmen

16.01.2026

Das NRW-Zentrum für Talentförderung und die Koordinationsstelle Kinderarmut beim LVR-Landesjugendamt laden ein zu einem Praxisworkshop, in dem der Blick gezielt auf Talente junger Menschen aus weniger privilegierten Familien gerichtet werden soll. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Leistungen über Schulnoten hinaus erkannt und durch ganzheitliche Ansätze in der Talentförderung berücksichtigt werden können.

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Jugendwohnen

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23.01./04.02.2026: Fachtag Careleaving: Von der Jugendhilfe ins eigenverantwortliche Leben. Übergänge gestalten, Nachbetreuung sichern (online + Präsenz)

09.01.2026

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) stärkt die Rechte junger Volljähriger und regelt die Hilfegewährung nach §41 SGB VIII sowie die Nachbetreuung nach §41a verbindlicher. Die zweitägige Fortbildung des LVR vermittelt in einer ersten digitalen Veranstaltung zunächst rechtliche Grundlagen und widmet sich anschließend der praxisnahen Umsetzungsmöglichkeit in Präsenz. Anmeldeschluss ist der 12.01.2026.

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