Informationen zur Jugendberufshilfe

Jugendberufshilfe

Teaser I

06.05.2026: Ju­gend­ge­rech­te Ju­gend­be­rufs­agen­tu­ren (online)

20.03.2026

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit stellt in einer Online-Veranstaltung Vorschläge zur jugendgerechten Weiterentwicklung von Jugendberufsagenturen vor und diskutiert deren Umsetzung. Ziel ist der fachliche Austausch zwischen Akteur*innen aus Praxis, Verwaltung und Politik zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Qualität.

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21.05.2026: “Gut arbeiten in Einrichtungen der Jugendsozialarbeit - Junge Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen besser verstehen und begleiten”

20.03.2026

Immer mehr junge Menschen, die von Angeboten der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe erreicht werden, sind psychisch belastet oder zeigen Verhaltensweisen, die auf psychische Beeinträchtigungen oder Erkrankungen hindeuten. Fachkräfte stehen damit vor der Herausforderung, diesen jungen Menschen gerecht zu werden und zugleich die eigenen Grenzen zu wahren. Nicht selten fehlt es an fachlichem Know-How, Sicherheit im Umgang oder institutioneller Rückendeckung. Die LAG KJS NRW lädt Fachkräfte, pädagogische Mitarbeitende, Ausbilder*innen und Einrichtungsleitungen aus Trägern der Jugendberufshilfe (nach § 13 SGB VIII sowie in Maßnahmen nach SGB II und SGB III) zu einem Workshop nach Köln ein, in dem diese Herausforderung aufgegriffen und gemeinsam mit dem Referenten konkrete Strategien für den professionellen Umgang mit der o.g. Zielgruppe erarbeitet werden.

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Ju­gend­ge­rech­te Wei­ter­ent­wick­lung von Ju­gend­be­rufs­agen­tu­ren

06.03.2026

Jugendberufsagenturen (JBA) sollen seit 2013 als Kooperation von Arbeitsagenturen, Jobcentern und Jugendhilfe junge Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeit unterstützen, werden jedoch regional sehr unterschiedlich umgesetzt. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert u.a. eine jugendgerechte Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen mit verbindlicher Beteiligung junger Menschen, einfachen Zugängen, analog wie digital, um auch schwer erreichbare Jugendliche einzubeziehen, sowie eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit.  Förderangebote sollen ganzheitliche Unterstützung ermöglichen, wobei insbesondere die Rolle der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII gestärkt werden muss.

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