Rechtliches (SGB II/SGB III) Während die Kinder- und Jugendhilfe als achtes Buch des Sozialgesetzbuchs unmittelbar auf junge Menschen ausgerichtet ist, gibt es auch in den anderen Teilen des SGB viele Regelungen, die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berühren. Etwa dort, wo es um die berufliche oder gesellschaftliche Teilhabe geht.Sie stehen allerdings oft unverbunden nebeneinander, manchmal behindern sie einander sogar. Für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind neben dem SGB VIII vor allem das SGB II (Grundsicherung) und das SGB III (Arbeitsförderung) von Bedeutung. Für junge Menschen mit Behinderungen kommen außerdem Regelungen im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Betracht, hier besonders die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff. SGB IX).Nachfolgend lesen Sie Meldungen über Entwicklungen, Perspektiven und Umsetzung der einzelnen relevanten Rechtsfragen. JugendberufshilfeNRW: Weitergabemöglichkeit von Schüler*innendaten am Übergang Schule-Beruf soll erweitert werden14.04.2025Das Landeskabinett NRW hat am 25. März 2025 eine Gesetzesänderung beschlossen, um Jugendliche ohne berufliche Perspektive beim Übergang von der Schule in das Berufsleben besser zu unterstützen. Künftig sollen nicht nur die Agenturen für Arbeit, sondern auch Kommunen die Kontaktdaten dieser jungen Menschen erhalten, sofern sie das Angebot der Agentur für Arbeit nicht nutzen. Ziel ist es, Kontakt zu jedem Jugendlichen für eine individuelle Unterstützung und Beratung zu ermöglichen. Die Datenweitergabe soll über eine zentrale Stelle erfolgen, die vom Arbeitsministerium betrieben und per Verordnung geregelt wird. Neu ist außerdem, dass Schulen auch unterjährig ausgeschiedene Schüler ohne Perspektive melden müssen, nicht nur am Schuljahresende. Als nächstes wird eine Verbändeanhörung durchgeführt.mehrJugendberufshilfeKürzungen im Eingliederungsbudget - Konsequenzen für die Praxis der Jugendberufshilfe28.03.2025Jugendsozialarbeit aktuell Nr. 235 / 2025mehr2025202420232022202120202019201820172016201520142013201220082006200520042002
JugendberufshilfeNRW: Weitergabemöglichkeit von Schüler*innendaten am Übergang Schule-Beruf soll erweitert werden14.04.2025Das Landeskabinett NRW hat am 25. März 2025 eine Gesetzesänderung beschlossen, um Jugendliche ohne berufliche Perspektive beim Übergang von der Schule in das Berufsleben besser zu unterstützen. Künftig sollen nicht nur die Agenturen für Arbeit, sondern auch Kommunen die Kontaktdaten dieser jungen Menschen erhalten, sofern sie das Angebot der Agentur für Arbeit nicht nutzen. Ziel ist es, Kontakt zu jedem Jugendlichen für eine individuelle Unterstützung und Beratung zu ermöglichen. Die Datenweitergabe soll über eine zentrale Stelle erfolgen, die vom Arbeitsministerium betrieben und per Verordnung geregelt wird. Neu ist außerdem, dass Schulen auch unterjährig ausgeschiedene Schüler ohne Perspektive melden müssen, nicht nur am Schuljahresende. Als nächstes wird eine Verbändeanhörung durchgeführt.mehr
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