Rechtliches (SGB II/SGB III)

Während die Kinder- und Jugendhilfe als achtes Buch des Sozialgesetzbuchs unmittelbar auf junge Menschen ausgerichtet ist, gibt es auch in den anderen Teilen des SGB viele Regelungen, die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berühren. Etwa dort, wo es um die berufliche oder gesellschaftliche Teilhabe geht.

Sie stehen allerdings oft unverbunden nebeneinander, manchmal behindern sie einander sogar. Für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind neben dem SGB VIII vor allem das SGB II (Grundsicherung) und das SGB III (Arbeitsförderung) von Bedeutung. Für junge Menschen mit Behinderungen kommen außerdem Regelungen im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Betracht, hier besonders die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff. SGB IX).

Nachfolgend lesen Sie Meldungen über Entwicklungen, Perspektiven und Umsetzung der einzelnen relevanten Rechtsfragen.

Rechtliches-SGB2-SGB3

Teaser I

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit: Stellungnahme „Woh­nen. För­dern. Ver­trau­en.“

13.03.2026

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit warnt, dass die geplante Reform des SGB II durch strengere Sanktionen und geringeren Schutz bei Wohnkosten junge Menschen und ihre Familien stärker in prekäre Lebenslagen bringen könnte. Statt mehr Druck fordert der Verband eine Grundsicherung, die stabile Wohnverhältnisse, Ausbildung und individuelle Förderung in den Mittelpunkt stellt.

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