Rechtliches (SGB II/SGB III)

Während die Kinder- und Jugendhilfe als achtes Buch des Sozialgesetzbuchs unmittelbar auf junge Menschen ausgerichtet ist, gibt es auch in den anderen Teilen des SGB viele Regelungen, die Lebensbereiche von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berühren. Etwa dort, wo es um die berufliche oder gesellschaftliche Teilhabe geht.

Sie stehen allerdings oft unverbunden nebeneinander, manchmal behindern sie einander sogar. Für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind neben dem SGB VIII vor allem das SGB II (Grundsicherung) und das SGB III (Arbeitsförderung) von Bedeutung. Für junge Menschen mit Behinderungen kommen außerdem Regelungen im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) in Betracht, hier besonders die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff. SGB IX).

Nachfolgend lesen Sie Meldungen über Entwicklungen, Perspektiven und Umsetzung der einzelnen relevanten Rechtsfragen.

Rechtliches-SGB2-SGB3

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Gesetzliche Altersgrenzen im jungen Erwachsenenalter

11.11.2021

Das Recht zieht in vielen Fällen Trennlinien: Es definiert, wer dazugehört und wer nicht, wem Rechte oder Pflichten zugeordnet werden und wem nicht. Als ein Kriterium für die Abgrenzung werden bspw. Altersgrenzen genutzt. Das Recht unterteilt Lebensverläufe in höchst vielfältiger Weise in Abschnitte; in den jeweiligen (Sozial-)Gesetzen werden teils unterschiedliche Altersgrenzen gesetzt. Das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) hat eine Expertise in Auftrag gegeben, die die gesetzlichen Altersgrenzen im jungen Erwachsenenalter untersucht und herausarbeitet, welche Begründungen hierbei zu Grunde gelegt werden. Es wird ein prägnantes Muster deutlich, wie der Gesetzgeber diese Altersgruppe sieht und adressiert.

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Ausbildungsförderung in Bezug auf SGB II / BAföG / WoGG

30.04.2021

Auszubildende, deren Lebensunterhalt über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder das SGB III (BAB) gedeckt wird, erhalten in der Regel keine zusätzlichen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder Wohngeld. Dennoch können unter bestimmten Umständen ergänzende Leistungen beantragt werden. Rechtsanwalt Joachim Schaller hat seine Skripte zur Ausbildungsförderung aktualisiert (Stand: April 2021).

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Kostenübernahme für digitale Endgeräte im SGB II

05.02.2021

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Jobcenter angewiesen, einen Mehrbedarf im SGB II für digitale Endgeräte anzuerkennen, die für Distanzunterricht notwendig sind. Im Regelfall beträgt der Zuschuss bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör. Diese Kostenübernahme gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021. Allerdings kann der Anspruch nur für die Schüler*innen geltend gemacht werden, die bisher über keine digitalen Endgeräte verfügen und keine Endgeräte über das Digitalpaket von den Schulen zur Verfügung gestellt bekommen haben.

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