Gesetzliche Altersgrenzen im jungen Erwachsenenalter

Rechtliches-SGB2-SGB3

Das Recht zieht in vielen Fällen Trennlinien: Es definiert, wer dazugehört und wer nicht, wem Rechte oder Pflichten zugeordnet werden und wem nicht. Als ein Kriterium für die Abgrenzung werden bspw. Altersgrenzen genutzt. Das Recht unterteilt Lebensverläufe in höchst vielfältiger Weise in Abschnitte; in den jeweiligen (Sozial-)Gesetzen werden teils unterschiedliche Altersgrenzen gesetzt. Das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) hat eine Expertise in Auftrag gegeben, die die gesetzlichen Altersgrenzen im jungen Erwachsenenalter untersucht und herausarbeitet, welche Begründungen hierbei zu Grunde gelegt werden. Es wird ein prägnantes Muster deutlich, wie der Gesetzgeber diese Altersgruppe sieht und adressiert.

Sie erhalten die Expertise auf der Webseite des DJI direkt unter:
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2020/2020-SOCLES_Altersgrenzen_im_jungen_Erwachsenenalter.pdf

 

Quelle: DJI

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