Das Landeskabinett NRW hat am 25. März 2025 eine Gesetzesänderung beschlossen, um Jugendliche ohne berufliche Perspektive beim Übergang von der Schule in das Berufsleben besser zu unterstützen. Künftig sollen nicht nur die Agenturen für Arbeit, sondern auch Kommunen die Kontaktdaten dieser jungen Menschen erhalten, sofern sie das Angebot der Agentur für Arbeit nicht nutzen. Ziel ist es, Kontakt zu jedem Jugendlichen für eine individuelle Unterstützung und Beratung zu ermöglichen. Die Datenweitergabe soll über eine zentrale Stelle erfolgen, die vom Arbeitsministerium betrieben und per Verordnung geregelt wird. Neu ist außerdem, dass Schulen auch unterjährig ausgeschiedene Schüler ohne Perspektive melden müssen, nicht nur am Schuljahresende. Als nächstes wird eine Verbändeanhörung durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landes NRW unter:
https://www.land.nrw/pressemitteilung/fachkraefteoffensive-landesregierung-will-schuelerinnen-und-schuelern-ohne
Quelle: Pressemitteilung des Arbeitsministeriums des Landes NRW vom 27.03.2025