Jugendwohnen

Jugendwohnen

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Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

12.08.2022

Um jungen Menschen den Start in eine selbstbestimmte und unabhängige Zukunft zu erleichtern, soll die Kostenheranziehung in Zukunft wegfallen. So sieht das der Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums vom 05.07.2022 vor. Zudem sollen auch Ehegatt*innen sowie Lebenspartner*innen der jungen Menschen und Leistungsberechtigten von der Kostenbeitragspflicht befreit werden. Bisher müssen junge Menschen bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben, wenn sie in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben.

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Jugendwohnen

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Qualitätskriterien guter stationärer Einrichtungen für junge Menschen

20.05.2022

Wenn junge Menschen in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform untergebracht werden, sollen der Aufenthalt und die Erfahrungen dort positive Bedingungen für ihr Auf­wachsen ermöglichen. Doch was ist eine „gute“ Heim­erziehung? Was sind Kennzeichen eines guten Heimes? Was ist wichtig und was findet bei der Diskussion um Qualität zu wenig Beachtung? Um Antworten auf diese Frage zu finden, hat das DJI insbesondere Kinder und Jugendliche, Fachkräfte in Einrichtungen und in Jugendämtern bzw. Landesjugendämtern zu ihren Erfahrungen befragt. Neben den wissenschaftlichen Ergebnissen entstand in Zusammenarbeit mit jungen Menschen auch ein Ratgeber, der denjenigen Orientierung und Unterstützung im Auswahl- und Übergangsprozess geben möchte, die vor der Entscheidung stehen, ein zweites Zuhause finden zu wollen bzw. zu müssen.

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Jugendberufshilfe

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JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit

14.01.2022

Von Mitte 2022 bis 2027 unterstützt das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ Kommunen dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren durchzuführen, die noch nicht zu einer eigenständigen Lebensführung in der Lage sind oder von Wohnungslosigkeit bedroht bzw. betroffen sind. Im Rahmen des Vorhabens werden vier methodische Bausteine durch das Bundesprogramm gefördert, auf deren Grundlage die Kommunen für die jeweilige Zielgruppe bedarfsgerechte Projekte konzipieren und umsetzen können: Case Management, aufsuchende Jugendsozialarbeit, niedrigschwellige Beratung/Clearing und Erprobung neuer Wohnformen. Die örtliche Jugendhilfe steuert bzw. koordiniert das Vorhaben und arbeitet rechtskreisübergreifend mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren Kooperationspartnern zusammen.

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