Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

Jugendwohnen

Um jungen Menschen den Start in eine selbstbestimmte und unabhängige Zukunft zu erleichtern, soll die Kostenheranziehung in Zukunft wegfallen. So sieht das der Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums vom 05.07.2022 vor. Zudem sollen auch Ehegatt*innen sowie Lebenspartner*innen der jungen Menschen und Leistungsberechtigten von der Kostenbeitragspflicht befreit werden. Bisher müssen junge Menschen bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben, wenn sie in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMFSFJ unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/abschaffung-kostenheranziehung-kjh-199758

Quelle: BMFSFJ

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