Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Diese Grundsätze und Ziele legt § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII) fest. Manche jungen Menschen sind wegen sozialer Benachteiligung oder individuellen Beeinträchtigungen im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen. Ihnen garantiert § 13 SGB VIII sozialpädagogische Hilfen (Abs. 1), sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Abs. 2) und die Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen (Abs. 3). Das ist der rechtliche Rahmen der Jugendsozialarbeit als eines Teilgebietes der Kinder- und Jugendhilfe. Die „Hilfen zur Erziehung“ gehören zwar nicht zur Jugendsozialarbeit, aber der entsprechende Passus in § 27 fordert, dass jungen Menschen bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, und bezieht sich dabei wiederum auf § 13. Die Angebote der Jugendsozialarbeit sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung sowie Trägern von Beschäftigungsangeboten vor Ort abgestimmt werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe entwickelt sich kontinuierlich weiter – zum einen durch eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit, indem sie Impulse gibt und Initiativen ergreift; zum anderen durch Herausforderungen und Anfragen aus Politik, Kultur und Gesellschaft. Aktuelle Querschnittsthemen wie Inklusion, Partizipation, Kinderschutz oder der Ausbau von Ganztagsschulen und vieles andere zählen dazu. Auch die Jugendsozialarbeit im engeren Sinne ist an diesen Entwicklungen beteiligt und verhält sich dazu.

Interessante aktuelle Trends und Perspektiven aus der Kinder- und Jugendhilfe tragen wir an dieser Stelle für Sie zusammen.

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Stellenausschreibungen

17.02.2017

Der Landesjugendring und FUMA Fachstelle Gender NRW suchen mehrere Fachkräfte an ihren Dienstsitzen in Düsseldorf bzw. Essen.

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Online-Programm des 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetags

03.02.2017

Auf der Webseite des 16. DJHT sind nun auch alle Programmpunkte, Themenbereiche, europäische Veranstaltungen, Referierende, Veranstalter und Kooperationspartner online verzeichnet. Zusätzlich ermöglicht ein Konferenzplaner für Desktop-PC und eine mobile App, sich seine persönliche Programmauswahl zusammenzustellen.

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15. Kinder- und Jugendbericht

03.02.2017

Mit dem Titel 'Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten - Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter' hat am 1. Februar das Bundeskabinett die Stellungnahme zum 15. Kinder- und Jugendbericht beschlossen. Der Bericht legt einen Schwerpunkt auf die Bedingungen, unter denen Jugendliche und junge Erwachsene heute aufwachsen. Er verweist zum einen auf die Herausforderungen (Qualifizierung, Verselbstständigung, Selbstpositionierung), mit denen sich junge Menschen konfrontiert sehen, analysiert aber zum anderen auch politische, gesellschaftliche und institutionelle Rahmenbedingungen, in denen das Aufwachsen sich vollzieht.

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Verwaltungsgerichtsurteil zur Unterbringung im betreuten Jugendwohnen nach § 13, 3 SGB VIII

27.01.2017

Das Verwaltungsgericht München hat im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ein Jugendamt verpflichtet, den Aufenthalt eines jungen volljährigen Asylbewerbers weiterhin im betreuten Jugendwohnen im Sinne von § 13 Abs. 3 SGB VIII zu bewilligen. Der Antragsteller wollte nach erfolgreichem Hauptschulabschluss auch die mittlere Reife anstreben und während dieser Zeit im Jugendwohnen verbleiben. Das Jugendamt wollte jedoch die Hilfe nicht mehr weiterführen, wenn der Antragsteller nicht eine ihm angebotene Ausbildung zum Bäcker annehme. Das Verwaltungsgericht sah darin aber eine nicht fehlerfreie Ermessensausübung.

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Berichtswesen zu landesgeförderten Jugendsozialarbeit in NRW

14.01.2017

Das Jugendministerium NRW hat in Zusammenarbeit mit den Landesjugendämtern Rheinland  und Westfalen die Broschüre 'Berichtswesen zur landesgeförderten Jugendsozialarbeit in NRW 2014 (BJSA)' herausgegeben. Sie bietet einen Überblick über die mit Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans NRW in 2014 landesweit geförderten Arbeitsbereiche der Beratungsstellen, Jugendwerkstätten und Projekte zur Vermeidung schulischen Scheiterns und die hier umgesetzten Angebote. Befragt wurden alle 119 öffentlichen und freien Jugendhilfeträger in NRW, die für die Umsetzung von Angeboten der Jugendsozialarbeit im Sinne des § 13 SGB VIII in Verbindung mit § 13 Kinder- und Jugendfördergesetz (KJFöG) NRW gefördert wurden. Es können auch verbesserte Einschätzungen zur Wirksamkeit und Zielerreichung der Angebote gemacht worden.

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10. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

14.01.2017

Die Landesregierung NRW hat dem Landtag seinen Kinder- und Jugendbericht für diese Legislaturperiode vorgestellt, der die wichtigsten Entwicklungstendenzen der Jugendhilfe in NRW und deren Leistungen für ein gutes Aufwachsen junger Menschen unter Berücksichtigung der allgemeinen Rahmenbedingungen darstellt. Er zeigt auf, was für die Verbesserung von Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen erreicht wurde, und benennt zukünftige Herausforderungen für Politik und Fachpraxis.

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