Inklusion

Normal ist, dass es Unterschiede gibt. Dieser Satz beschreibt das Ziel einer inklusiven Gesellschaft. Denn dort geht es nicht darum, dass möglichst viele Menschen ein allgemein als normal angesehenes Leben anstreben, sondern dass sie ihre ganz persönlichen Potenziale entfalten können und auf ihre je eigene, spezifische Weise die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe nutzen. Inklusion will also nicht Menschen mit ganz verschiedenen Zugangsvoraussetzungen in bestimmte vorhandene Strukturen einpassen, sondern vielmehr bestehende Strukturen so verändern, dass Teilhabe für Alle möglich wird –ganz unabhängig von Geschlecht oder Alter, Herkunft oder Religion, Bildung oder Einkommen, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen Merkmalen.

Auf diese Weise profitieren von einem inklusiven Bildungssystem alle Beteiligten. Zugleich ist es aber ein weiter Weg von den Zielen und Visionen einer inklusiven Gesellschaft hin zu einem Bildungssystem und einer Arbeitswelt, die sich tatsächlich nach dieser Idee neu ausrichten. Fachwissen, praktisches Knowhow, vor allem aber finanzielle und personelle Ressourcen müssen erst noch geschaffen werden. Und obwohl die bildungspolitischen Grundsatzentscheidungen längst getroffen sind, wird über die Umsetzung engagiert gestritten.

Weiterführende Aspekte des Themas und der aktuellen Debatten finden Sie nachfolgend.

Inklusion

Teaser I

LVR: Jugendhilfereport zum Schwerpunktthema „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“

23.12.2021

Zum 10. Juni 2021 ist das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetzt in seiner ersten Stufe in Kraft getreten. Es wurden u.a. Verbesserungen in den Bereichen des Kinder- und Jugendschutzes, der Prävention vor Ort sowie der Beteiligung von jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten  getroffen und die inklusive Förderung aller Kinder und Jugendlichen in der Jugendhilfe verankert. Im neuen Jugendhilfereport werden die Änderungen vorgestellt.

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Schulbezogene Jugendsozialarbeit

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Neue gesetzliche Regelung von Schulsozialarbeit – Fortschritt für die Jugendhilfe?

03.12.2021

Im Rahmen der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) wurden zur Überraschung vieler auch Angebote der Schulsozialarbeit in einem neuen §13a SGB VIII geregelt. Somit sind nun die Angebote der Schulsozialarbeit in Deutschland eine gesetzlich geregelte Leistung der Jugendhilfe. In einem Fachbeitrag beleuchten die Autoren die vielen Initiativen von Verbänden und Wissenschaft und zeigen das Spannungsfeld auf zwischen gesetzlicher Verankerung auf Bundesebene und der Zuständigkeit für Bildung auf Länderebene. Der Beitrag vermittelt zudem erste Einschätzungen zur Bedeutung der gesetzlichen Verortung für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und zeigt weitere Verbindungslinien im novellierten SGB VIII auf.

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Inklusion

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Inklusives Ausbildungssystem aus menschenrechtlicher Perspektive

05.11.2021

Bislang fehlen in Deutschland noch politische Schritte, das Ausbildungssystem in Deutschland inklusiv auszurichten. Vielmehr setzen sich im Übergang Schule-Beruf Selektionsprozesse fort, die bereits in der Schule beginnen. Vor allem strukturelle Benachteiligungen in der institutionellen Gestaltung des Übergangsprozesses sind hier prägend. Um die Debatte zur Neubewertung der Jugendhilfe, und explizit der Jugendsozialarbeit, anzuregen und den Rechten junger Menschen mehr Gehör zu verschaffen, hat der Paritätische eine Expertise erstellt, die skizziert, wie ein inklusives Ausbildungssystem gestaltet werden kann.

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