Finanzielle Förderung

Kommunen und Länder, Bund und EU fördern durch verschiedenste Programme die Teilhabe junger Menschen. Neben diese öffentliche Förderung treten auch Angebote von Stiftungen und anderen nichtstaatlichen Geldgebern.

Aktuelle Ausschreibungen, Aufrufe, Wettbewerbe etc. finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Finanzielle Förderung

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KulturPass für junge Menschen, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern

03.11.2023

Alle jungen Menschen, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, können seit Juni den KulturPass nutzen. Über den KulturPass wird ein Budget von 200 Euro pro Person zur Verfügung gestellt, das für die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Museums-/Kino-Besuch) sowie für Bücher und Tonträger eingesetzt werden kann.

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Finanzielle Förderung

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Förderprogramm für den ländlichen Raum: LEADER-Regionalentwicklungsprogramm 2023 bis 2027

03.11.2023

Das LEADER-Programm der EU fördert Projekte, die die Lebensqualität und die Attraktivität im ländlichen Raum erhalten, das Miteinander stärken und die Zukunftsfähigkeit von Dörfern sichern möchte. Damit soll auch der Abwanderung junger Menschen in die Städte entgegengewirkt werden. Das Programm fördert wirtschaftliche, soziale, kulturelle und touristische Projekte für alle Altersgruppen. Das Besondere daran ist, dass Menschen vor Ort an der Projektentwicklung und der Entscheidung über die Förderung mitwirken. Eine Förderung ist nur in sogenannten LEADER-Aktionsgebieten möglich. Dies sind abgegrenzte Gebiete des ländlichen Raums, die unter geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden. In NRW sind viele geografischen Gebiete als Aktionsgebiete ausgewiesen.

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Finanzielle Förderung

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Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen 2023-2027

01.09.2023

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW hat Anfang August den Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW für den Zeitraum 2023-2027 veröffentlicht. Er orientiert sich an den aktuellen großen globalen und regionalen Entwicklungen und setzt in den Förderpositionen an den An- und Herausforderungen, die an junge Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung gestellt werden, an.

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NRW: Förderprogramm „WIR BEWEGEN WAS! – ENGAGIERT IN NRW“

04.08.2023

Die NRW-Landesregierung verfolgt das Ziel, das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen und hat dazu zahlreiche Maßnahmen, Gremien und eine gemeinsame Engagement-Strategie für das Land Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Mit dem o.g. Förderprogramm möchte sie im Bereich Umweltschutz und Nachhaltigkeit Projektideen von Vereinen, Initiativen, Einzelpersonen und gemeinwohlorientierten Unternehmen in Form einer kostenlosen qualifizierten Beratung unterstützen. Der Umfang der Beratung kann individuell vereinbart werden. Frist zur Einreichung von Projektskizzen: 10. Oktober 2023.

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Bildung

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WZB: Zuweisung von Fördermitteln gezielt an Schulen in armen Bezirken

23.06.2023

Dass Armut Auswirkungen auf die Bildungsbiografie junger Menschen hat, ist keine neue Erkenntnis. Um Schulen und damit arme Kinder zu fördern, hat der Bund zuletzt seine Mittel – etwa für das Programm „Aufholen nach Corona“ – nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt. Dieser orientiert sich an der Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft der Bundesländer. Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung kritisiert diesen Verteilmechanismus und weist darauf hin, dass sich Schulen mit einem hohen Anteil armer Kinder nicht gleichmäßig über die Bundesländer und Landkreise verteilen. Die Fördergelder - wie bspw. aktuell aus dem Startchancenprogramm - sollten vielmehr gezielt an Schulen mit einem hohen Anteil an armen Kindern fließen. Dafür hat das WZB erstmals für die Einzugsgebiete aller Grundschulen die Kinderarmutsquoten berechnet. In der interaktiven Karte wird deutlich, dass die meisten Schulen mit einem hohen Anteil armer Kinder in Nordrhein-Westfalen und in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin liegen, während Bayern und Baden-Württemberg den geringsten Anteil an Grundschulen mit hoher Kinderarmut aufweisen.

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Finanzielle Förderung

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Barrieren der Inanspruchnahme monetärer Leistungen für Familien

09.06.2023

Ein bis zwei Drittel der Haushalte, die in Deutschland zum Bezug von Grundsicherungsleistungen berechtigt sind, nehmen diese nicht in Anspruch. Auch familienpolitische Leistungen werden häufig nicht von den Berechtigten beantragt. Die Nichtinanspruchnahme dieser Leistungen hat insbesondere auf die in diesen Familien lebenden Kinder und Jugendliche Auswirkungen. Gleichzeitig werden die politischen Ziele, die mit den Leistungen verbundenen sind, wie bspw. die Bekämpfung von Armut, schwerer erreicht. Im Auftrag des Bundesfamilienministerium hat das DJI eine Überblicksstudie erstellt, die den Gründen der Nichtinanspruchnahme nachgeht und daran anschließend Strategien entwirft, wie Menschen ihre sozialen Rechte leichter umsetzen können. Die Ergebnisse verweisen insbesondere darauf, dass es vor allem bürokratische Hürden sind, die Menschen an der Inanspruchnahme von Leistungen hindern, z.B. komplexe Antragsverfahren, zu erbringende Nachweise oder die unzureichende Abstimmung zwischen den einzelnen Leistungssystemen. Hinzu kommen Unkenntnis und mangelnde Information über Rechtsansprüche, Sprachbarrieren, Schamgefühle sowie stigmatisierende und diskriminierende Erfahrungen der Antragstellenden.

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Digitalisierung

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Förderprogramm 100xdigital

10.02.2023

Für ehrenamtliche Organisationen oder kleine Vereine bzw. Träger stellt der digitale Wandel eine große Herausforderung dar. Mit dem Programm 100xDigital unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutschlandweit 100 gemeinnützige Organisationen bei ihrer Weiterentwicklung im digitalen Wandel. Es unterstützt durch Qualifizierung und Beratung, durch finanzielle Zuschüsse eines konkreten Digitalisierungsprojekts in Höhe von bis zum 20.000 Euro und durch Vernetzung und Wissenstransfer. Bewerbungsfrist ist der 20.02.2023.

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Finanzielle Förderung

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Aufruf zur Antragsstellung für das LWL-Programm "Partizipation und Demokratie fördern" 2023

20.01.2023

Das Landesjugendamt Westfalen-Lippe ruft Träger in ihrer Gebietskörperschaft zur Antragsstellung für das Programm 'Partizipation und Demokratie fördern' für den Durchführungszeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2024 auf. Es handelt sich um eine Projektförderung von bis zu 5.000 EUR, zur Stärkung der Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen an Kommunalpolitik. Eigenmittel sind nicht einzubringen. Antragsberechtigt sind ausschließlich anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Jugendverbände, Träger der öffentlichen Jugendhilfe und kreisangehörige Gemeinden ohne eigenes Jugendamt aus Westfalen-Lippe. Antragsfrist ist der 24.02.2023.

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