NRW: Aufruf zur Antragstellung Förderung von Bildungsangeboten für junge Menschen in den Jugendfreiwilligendiensten gem. Pos. 5.5 KJFP

Finanzielle Förderung

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in NRW ruft Träger des Jugendfreiwilligendienstes zur Antragstellung für die Förderposition 5.5 (Bildungsangebote für junge Menschen in den Jugendfreiwilligendiensten) auf. Ziel dieser Förderung im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans ist es, benachteiligten Jugendlichen den Zugang zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) zu erleichtern und ihre Bildungs- sowie Sozialkompetenzen zu stärken. Besonders unterstützt werden Programme, die sozial benachteiligten Jugendlichen gemäß §13 SGB VIII und jungen Menschen mit Behinderungen die Teilnahme an den Jugendfreiwilligendiensten ermöglichen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Anhang und unter:
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/jugendfrderung/finanziellefrderung/dokumente_66/KJFP_NRW_Pos._5.5_Aufruf_2025.pdf

Bzw. unter:
https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/jugendfrderung/finanziellefrderung/kinderundjugendfrderplannrw/kinderundjugendfrderplannrw_1.jsp#section-4958379



Quelle: LVR / LWL

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