Europa

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Lebenslagen junger Menschen entstehen, hängen immer stärker auch von politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen auf europäischer Ebene ab. Doch auch das Sozialwesen stellt sich zunehmend europaweit auf. Die EU finanziert jugend-, bildungs- und arbeitsmarktspezifische Programme wie bspw. transnationale Projekte zur Beteiligung junger Menschen oder Jugendaustausche, den Aufbau von Netzwerkstrukturen für und mit Jugendlichen etc. Aber auch Programme zum Fachkräfteaustausch und die Entwicklung neuer Arbeits- und Kommunikationsformen werden gefördert. Bei der Programmgestaltung können Akteure verschiedenster Ebenen eine Rolle spielen, sei es auf Bundes- oder Landesebene, sei es regional oder lokal.

Weiterführende Informationen dazu haben wir hier für Sie aufbereitet.

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Europäische Jugendgarantie wird ausgeweitet

06.11.2020

Um der sich verschärfenden Jugendarbeitslosigkeit im Zuge der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, hat die EU entschieden, im Rahmen der europäischen Jugendgarantie das Alter der Zielgruppe von arbeitslosen oder nicht erwerbstätigen jungen Menschen von U25 auf U30 Jahre anzuheben. Die Jugendgarantie verspricht jedem jungen Menschen zwischen 15 und 29 Jahren, der einen Arbeits- oder einen Ausbildungsplatz sucht, ein Angebot innerhalb von vier Monaten. Das Angebot kann ein Job, eine Ausbildung, ein Praktikum oder eine Weiterbildungsmaßnahme sein.

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Jugendberufshilfe

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Förderprogramm AusbildungWeltweit – Veranstaltungsdokumentation

09.10.2020

Auslandsaufenthalte im Rahmen der Ausbildung sind im Moment kaum möglich. Dennoch führte die Nationale Agentur im BIBB für alle Interessierten, die ihren Auszubildenden einen solchen Aufenthalt grundsätzlich auch in Zukunft ermöglichen wollen, eine virtuelle Informationsveranstaltung zum Förderprogramm AusbildungWeltweit durch. Hier wurden die Rahmenbedingungen von AusbildungWeltweit vorgestellt, und Auszubildende, Unternehmen und Berufsschulen berichteten von ihren Erfahrungen in der Praxis. Die Dokumentation steht nun online zur Verfügung.

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Europa

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Erasmus+ Berater/-innen Berufsbildung

02.10.2020

Seit März 2020 bietet die Nationale Agentur beim BIBB den Multiplikator*innen für Mobilität in der Berufsbildung die Möglichkeit, sich als 'Erasmus+ Berater/-in Berufsbildung' akkreditieren zu lassen. Diese 'Erasmus+ Berater/-innen Berufsbildung' sind Teil eines Beratungsnetzwerks, das kostenlos und frei von wirtschaftlichen Interessen zu Auslandsaufenthalten und Internationalisierung in der Berufsbildung, insbesondere zum Förderprogramm Erasmus+ , berät. Einrichtungen der Berufsbildung, wie zum Beispiel Berufsschulen, Unternehmen oder Kammern, aber auch Auszubildende und Berufsbildungspersonal können sich durch Erasmus+ Berater/-innen Berufsbildung zu Fördermöglichkeiten und der Organisation und Durchführung von Auslandsaufenthalten in der Berufsbildung beraten lassen.

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Inklusive Jugend- und Bildungsprogramme - Empfehlungen zur Verbesserung der Inklusion in Erasmus+ und im Europäischen Solidaritätskorps

28.02.2020

Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps (ESK) sind die bekanntesten Programme der Europäischen Union, die sich direkt an ihre Bürger*innen wenden. Aber sind sie wirklich offen für alle Bürger*innen? Gibt es Hürden, die es Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder die weniger Teilhabechancen haben, an diesen Programmen teilzunehmen, erschweren oder sogar unmöglich machen? Die BAG KJS hat zusammen mit einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen ein Positionspapier herausgegeben, in dem Verbesserungen für ein inklusiveres Erasmus+-Programm und ein inklusiveres Europäisches Solidaritätskorps für die Programmperiode 2021-2027 gefordert werden.

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Mehr Möglichkeiten im Programm AusbildungWeltweit

17.01.2020

Die neue Förderrichtlinie für das Programm AusbildungWeltweit eröffnet mehr Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung. Neu ist unter anderem, dass nun auch Berufsschulen Antragssteller sein und Auslandsaufenthalte von jungen Menschen in schulischer beruflicher Erstausbildung gefördert werden können. Voraussetzung ist, dass die Aufenthalte betrieblich bzw. praxisorientiert ausgerichtet sein müssen. Zudem können auch Ausbildungsbetriebe, die keine juristischen Personen sind, für ihre Auszubildenden Anträge stellen. Dazu zählen vor allem die freien Berufe.

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