Um der sich verschärfenden Jugendarbeitslosigkeit im Zuge der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, hat die EU entschieden, im Rahmen der europäischen Jugendgarantie das Alter der Zielgruppe von arbeitslosen oder nicht erwerbstätigen jungen Menschen von U25 auf U30 Jahre anzuheben. Die Jugendgarantie verspricht jedem jungen Menschen zwischen 15 und 29 Jahren, der einen Arbeits- oder einen Ausbildungsplatz sucht, ein Angebot innerhalb von vier Monaten. Das Angebot kann ein Job, eine Ausbildung, ein Praktikum oder eine Weiterbildungsmaßnahme sein.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums unter:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/staerkung-jugendgarantie-wichtiges-signal-an-junge-menschen-in-europa.html
Quelle: Pressemitteilung des BMAS vom 2. November 2020