Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Diese Grundsätze und Ziele legt § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII) fest. Manche jungen Menschen sind wegen sozialer Benachteiligung oder individuellen Beeinträchtigungen im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen. Ihnen garantiert § 13 SGB VIII sozialpädagogische Hilfen (Abs. 1), sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Abs. 2) und die Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen (Abs. 3). Das ist der rechtliche Rahmen der Jugendsozialarbeit als eines Teilgebietes der Kinder- und Jugendhilfe. Die „Hilfen zur Erziehung“ gehören zwar nicht zur Jugendsozialarbeit, aber der entsprechende Passus in § 27 fordert, dass jungen Menschen bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, und bezieht sich dabei wiederum auf § 13. Die Angebote der Jugendsozialarbeit sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung sowie Trägern von Beschäftigungsangeboten vor Ort abgestimmt werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe entwickelt sich kontinuierlich weiter – zum einen durch eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit, indem sie Impulse gibt und Initiativen ergreift; zum anderen durch Herausforderungen und Anfragen aus Politik, Kultur und Gesellschaft. Aktuelle Querschnittsthemen wie Inklusion, Partizipation, Kinderschutz oder der Ausbau von Ganztagsschulen und vieles andere zählen dazu. Auch die Jugendsozialarbeit im engeren Sinne ist an diesen Entwicklungen beteiligt und verhält sich dazu.

Interessante aktuelle Trends und Perspektiven aus der Kinder- und Jugendhilfe tragen wir an dieser Stelle für Sie zusammen.

Digitalisierung

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Aufruf: „Digitalisierung der Jugendsozialarbeit“

13.09.2024

Das Kooperationsprojekt der Katholischen Jugendsozialarbeit und der Technischen Hochschule Köln startet eine neue Runde zur Entwicklung digitaler Medienansätze in der Jugendsozialarbeit. Einrichtungen können gemeinsam mit Studierenden praxisnahe Digitalisierungsstrategien erarbeiten. Ziel ist es, innovative Konzepte zu schaffen, um junge Menschen über die digitalen Medien, die sie nutzen, besser zu erreichen. Die Teilnahme bietet eine Gelegenheit, die Digitalisierung in der Jugendsozialarbeit voranzutreiben. Der Projektzeitraum läuft von Herbst 2024 bis Sommer 2025, mit einem Auftakt am 29. Oktober 2024.

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Jugendhilfe

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Änderung der nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetze zum SGB VIII

30.08.2024

Nach der ersten Lesung am 4. Juli 2024 wurde der Gesetzentwurf zur Änderung der nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetze zum SGB VIII an mehrere Ausschüsse, darunter den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, überwiesen. Der Entwurf setzt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf Landesebene um, dessen Ziel es ist, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit besonderem Unterstützungsbedarf zu stärken. Das Gesetz führt gesetzliche Änderungen in fünf Bereichen ein: besseren Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Pflegekindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen, die Bereitstellung von Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen, mehr Prävention vor Ort sowie eine stärkere Beteiligung junger Menschen, Eltern und Familien.

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Politische Bildung

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Rechtliche Rahmenbedingungen politischer Betätigung

23.08.2024

Politische Äußerungen in gemeinnützigen Organisationen, am Arbeitsplatz und in Vereinen werfen zahlreiche rechtliche Fragen auf, insbesondere im Gemeinnützigkeits-, Arbeits- und Vereinsrecht. Im Gemeinnützigkeitsrecht stellt sich bspw. die Frage, in welchem Umfang Organisationen politisch aktiv sein dürfen, eine Debatte, die durch den Jahressteuergesetzesentwurf 2024 Teil II erneut entfacht wurde. Durch eine geplante Erweiterung des § 58 Nr. 11 AO könnte es steuerbegünstigten Körperschaften ermöglicht werden, gelegentlich zu politischen Themen Stellung zu nehmen, ohne ihre steuerlichen Vorteile zu verlieren. Eine Handreichung des Paritätischen erläutert die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und fasst die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen politischer Betätigung zusammen.

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Jugendhilfe

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Berichtswesen zur landesgeförderten Jugendsozialarbeit in NRW (Zahlen & Daten, Berichtsjahr 2022)

09.08.2024

Der Bericht informiert über die mit Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans NRW geförderten Bereiche der Jugendsozialarbeit, insbesondere Beratungsstellen, Jugendwerkstätten und Projekte zur Vermeidung schulischen Scheiterns. Er basiert auf den 162 statistischen Erhebungen, die 2022 bei den Landesjugendämtern Westfalen-Lippe und Rheinland eingegangen sind. Der Bericht zeigt zum einen auf, auf welchen Grundlagen die Förderung beruht, welche Ziele angestrebt und welche Zielgruppen durch die landesgeförderten Jugendsozialarbeit in NRW erreicht werden sollen. Zum anderen werden die Ergebnisse grafisch aufbereitet und detaillierte Informationen zu den Trägern, Beratungsangeboten und Werkpädagogik geliefert.

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Jugendhilfe

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Offener Brief der initiativeKJP anlässlich der Verhandlungen zum Haushalt 2025

21.06.2024

In einem Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner betonen die Träger der initiativeKJP und 40 weitere Organisationen, darunter die BAG Katholische Jugendsozialarbeit, die Dringlichkeit, in die Zukunft junger Menschen zu investieren. Sie heben hervor, wie wichtig eine stabile Kinder- und Jugendhilfe für die demokratische Teilhabe und die gesellschaftliche Resilienz ist, insbesondere nach der Europawahl. Die Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe, die durch den Kinder- und Jugendplan (KJP) finanziert wird, ist nicht nur kurzfristig durch die aktuell diskutierten Kürzungen im Haushalt 2025 bedroht. Wegbrechende Infrastruktur wird auch langfristig nicht mehr ersetzbar sein und damit gesellschaftliche Folgen verursachen, die die kurzfristigen Einsparungen deutlich übertreffen. Die initiativeKJP wurde 2023 gegründet, um dieses zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe langfristig zu stärken und zu schützen. Sie erinnert die Spitzenpolitiker*innen an ihre Verpflichtungen, demokratische Strukturen zu fördern, generationengerecht zu handeln und die Kinder- und Jugendarbeit zu sichern.

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Jugendhilfe

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5. Aufruf zum ESF+-Programm rückenwind3

21.06.2024

Das ESF+-Programm rückenwind3 zielt auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern ab, mit besonderem Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Handlungsansatz des Programms ist die Anpassung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten. In dem aktuellen Aufruf sind zusätzlich Konzeptionen gewünscht, die innerhalb der Entwicklung und Erprobung von praxisrelevanten Ansätzen der Personal- und Organisationsentwicklung und des Kulturwandels, die Herausforderungen des ökologischen Wandels in sozialwirtschaftlichen Unternehmen und Arbeitsfeldern in den Blick nehmen. Bis 30.08.2024 können Anträge eingereicht werden. Die ESF-Regiestelle bietet für inhaltliche Fragen am 04.07.2024 einen Informationstermin online an.

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Jugendhilfe

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SINUS-Studie 2024: "Wie ticken Jugendliche?"

14.06.2024

Die aktuelle Sinus-Studie zeigt, dass Jugendliche aufgrund von Krisen wie Kriegen, Klimawandel und Inflation besorgter sind, aber dennoch Resilienz entwickeln und ihren Alltag meist zufrieden meistern. Ein Grund dafür könnte sein, dass Jugendliche von klein auf mit Krisen konfrontiert sind und daher keine nostalgischen Gefühle für eine vermeintlich bessere Vergangenheit haben. Während Unsicherheiten und Angst beim Übergang ins Berufsleben bestehen, sehnen sich viele nach einer stabilen Normalbiografie mit familiärem Rückhalt und dauerhaften Werten. Für immer mehr junge Menschen sind Vielfalt und Toleranz gegenüber verschiedenen Lebensformen wichtig, auch wenn Diskriminierung und Rassismus weiterhin ein Problem darstellten. Auch die bereits im Jahr 2020 als virulent beschriebenen Umwelt- und Klimasorgen beunruhigen weiterhin viele junge Menschen.

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Jugendhilfe

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„Zukunft auf der Kippe – Jugendsozialarbeit mit jungen Menschen in prekären Lebenslagen“

07.06.2024

In der neuen Ausgabe der Dreizehn werden die komplexen Herausforderungen junger Menschen in schwierigen Lebenslagen beleuchtet. Diese Lebenslagen sind oft geprägt von Diskontinuität, multiplen Problemlagen, prekären Wohnverhältnissen, geringer gesellschaftlicher Teilhabe, psychischen Belastungen, Diskriminierung, unsicherem Asyl- und Aufenthaltsstatus sowie wenig Zugang zu unterstützenden Ressourcen. Die Ausgabe bietet eine umfassende Betrachtung der aktuellen Situation und zeigt nicht nur Probleme, sondern auch praktikable Lösungen und Erfolgsgeschichten aus der Jugendsozialarbeit auf. Ziel ist es, ein realistisches Bild der Situation zu zeichnen und gleichzeitig Mut zu machen und zum Handeln anzuregen.

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Prävention

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DJI Expertise: Wie der Austausch verschiedener Akteure im Kinderschutz ermöglicht werden kann

07.06.2024

Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder Jugendamt müssen akute und mittelfristige Gefährdungslagen von Kindern einschätzen, Schutzmaßnahmen einleiten und langfristige Hilfe- und Schutzkonzepte zusammen mit den Familien erarbeiten. Dazu ist der Austausch mit Fachkräften aus anderen Institutionen wie der Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe oder dem Bildungssystem oft notwendig. Die Kommunikation dient dem Informationsgewinn und der Bewertung von Gefährdungen, wobei Fachkräfte häufig unsicher sind, an wen sie Informationen weitergeben dürfen. Die Expertise des Deutschen Jugendinstituts (DJI) beschreibt datenschutzrechtlich legitime Kooperation von Fachpraxis und Gesetzgebung und richtet sich an Fachkräfte der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Sie bietet Orientierung zum datenschutzrechtlich legitimen Austausch in Kinderschutzfällen.

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Politische Bildung

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Handreichung zum Mythos „Neutralitätsgebot“ veröffentlicht

07.06.2024

Die Begriffe „Neutralitätsgebot“ und „Neutralitätspflicht“ werden von rechten Akteuren politisch missbraucht und oft von Verwaltungen falsch angewendet, was freie Träger verunsichert und ihre Arbeit erschwert. Um diesem Problem entgegenzuwirken, haben der Bundesjugendring und der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V. eine Handreichung zum „Mythos Neutralitätsgebot“ veröffentlicht. Diese Handreichung soll Jugendverbände, Bildungsstätten und andere Träger der außerschulischen politischen Bildung in ihrer politischen Arbeit unterstützen, indem sie Klarheit über das Thema Neutralität schafft. Da freie Träger keine Staatsorgane sind, unterliegen sie nicht dem Neutralitätsgebot, das nur für staatliche Institutionen gilt. Die Vorstellung, dass alle öffentlich geförderten Einrichtungen parteipolitisch neutral sein müssen, ist ein Mythos und wird von extremen Rechten genutzt, um die demokratische Zivilgesellschaft einzuschüchtern. Private Akteure in der politischen Bildung dürfen Positionen einzelner Parteien als rassistisch oder rechtsextrem benennen.

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