Änderung der nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetze zum SGB VIII

Jugendhilfe

Nach der ersten Lesung am 4. Juli 2024 wurde der Gesetzentwurf zur Änderung der nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetze zum SGB VIII an mehrere Ausschüsse, darunter den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, überwiesen. Der Entwurf setzt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf Landesebene um, dessen Ziel es ist, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit besonderem Unterstützungsbedarf zu stärken. Das Gesetz führt gesetzliche Änderungen in fünf Bereichen ein: besseren Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Pflegekindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen, die Bereitstellung von Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen, mehr Prävention vor Ort sowie eine stärkere Beteiligung junger Menschen, Eltern und Familien.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landtags NRW unter:
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/kinder--und-jugendhilfegesetz-au.html

 

Quelle: Landtag NRW

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