Das Bürokratieentlastungsgesetz IV bringt eine Reihe von Änderungen, die gemeinnützigen Organisationen und kleinen Vereinen die Arbeit erleichtern sollen. Der Paritätische weist exemplarisch auf einige zentrale Punkte hin: Danach umfasst das neue Gesetz steuerliche Erleichterungen, etwa die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und klarere Regelungen für die Katastrophenhilfe, um den Nachweis der Hilfsbedürftigkeit bei Katastrophen einfacher zu gestalten. Im Vereinsrecht wird das strenge Schriftformerfordernis gelockert, sodass nun E-Mails ausreichen, wenn alle Vereinsmitglieder per Textform zustimmen. Auch im Arbeits- und Mietrecht gibt es Vereinfachungen: Arbeitszeugnisse und Arbeitsverträge können nun digital, z. B. per E-Mail, übermittelt werden, wenn der Arbeitnehmer einverstanden ist, und Betriebskostenabrechnungen dürfen nun elektronisch bereitgestellt werden. Die neuen Vorschriften erlauben zudem, dass gesetzliche Aushangpflichten digital über betriebliche Intranets erfüllt werden können, sofern alle Mitarbeiter darauf ungehinderten Zugang haben. Für die Beantragung von Elternzeit und Pflegezeit genügt künftig die Textform, was die Bürokratie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verringert.
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Quelle: Der Paritätische