Inklusion

Normal ist, dass es Unterschiede gibt. Dieser Satz beschreibt das Ziel einer inklusiven Gesellschaft. Denn dort geht es nicht darum, dass möglichst viele Menschen ein allgemein als normal angesehenes Leben anstreben, sondern dass sie ihre ganz persönlichen Potenziale entfalten können und auf ihre je eigene, spezifische Weise die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe nutzen. Inklusion will also nicht Menschen mit ganz verschiedenen Zugangsvoraussetzungen in bestimmte vorhandene Strukturen einpassen, sondern vielmehr bestehende Strukturen so verändern, dass Teilhabe für Alle möglich wird –ganz unabhängig von Geschlecht oder Alter, Herkunft oder Religion, Bildung oder Einkommen, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen Merkmalen.

Auf diese Weise profitieren von einem inklusiven Bildungssystem alle Beteiligten. Zugleich ist es aber ein weiter Weg von den Zielen und Visionen einer inklusiven Gesellschaft hin zu einem Bildungssystem und einer Arbeitswelt, die sich tatsächlich nach dieser Idee neu ausrichten. Fachwissen, praktisches Knowhow, vor allem aber finanzielle und personelle Ressourcen müssen erst noch geschaffen werden. Und obwohl die bildungspolitischen Grundsatzentscheidungen längst getroffen sind, wird über die Umsetzung engagiert gestritten.

Weiterführende Aspekte des Themas und der aktuellen Debatten finden Sie nachfolgend.

Jugendberufshilfe

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Wie Jugendberufsagenturen zu inklusiver Übergangsgestaltung zwischen Schule und Beruf beitragen können

29.11.2024

Jugendberufsagenturen sollen jungen Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf umfassend unterstützen, indem sie rechtskreisübergreifend zwischen Jobcentern, Jugendämtern und Arbeitsagenturen kooperieren. Sie verfolgen in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention das Ziel, als zentrale Anlaufstellen niedrigschwellige und inklusive Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle jungen Menschen bereitzustellen. In einer Handreichung des BIBB wird aufgezeichnet, wie Jugendberufsagenturen sich zur zentralen Schaltstelle für eine inklusive Übergangsgestaltung entwickeln können, wenn sie alle jungen Menschen in den Mittelpunkt stellen und deren individuelle Interessen als Ausgangspunkt ihrer Arbeit nehmen. Dazu ist eine transparente, abgestimmte Fallarbeit notwendig, die Doppelstrukturen und Zuständigkeitskonflikte zwischen Rechtskreisen wie SGB IX und III überwindet. Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert allerdings die Integration von Fachkräften aus der beruflichen Rehabilitation sowie die Unterstützung durch Politik und kommunale Leitungsebenen, um partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu ermöglichen.

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Inklusion

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Menschen mit Behinderung in der Beratung des Jugendmigrationsdienstes

15.11.2024

Jugendsozialarbeit aktuell Nr. 231 / 2024

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Inklusion

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Inklusionsbarometer Jugend

25.10.2024

Das Inklusionsbarometer Jugend der Aktion Mensch untersucht erstmals die Teilhabechancen junger Menschen mit und ohne Beeinträchtigung in Deutschland. Die Ergebnisse zeigen, dass Jugendliche mit Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen deutlich schlechtere Teilhabechancen haben und häufiger Diskriminierung erfahren. Während sie ähnliche Interessen wie ihre Altersgenossen haben, fehlen ihnen oft die Möglichkeiten, diese aufgrund fehlender Barrierefreiheit zu verwirklichen. Besonders soziale Beziehungen leiden darunter, was dazu führt, dass sich Jugendliche mit Beeinträchtigung doppelt so häufig einsam fühlen. Zudem gaben sie an, weniger Selbstvertrauen zu haben, weil ihnen weniger zugetraut wird, und sich mehr um ihre Zukunft zu sorgen. Die Studie zeigt Handlungsansätze wie die Förderung von Barrierefreiheit, inklusiver Begegnung und Stärkung der Selbstbestimmung auf, um die Teilhabechancen zu verbessern.

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Arbeit

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Teilhabeempfehlungen für eine inklusivere Gesellschaft

16.02.2024

Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen werden oftmals in Ausbildung und Beruf von vorneherein in bestimmte Angebote wie z. B. Werkstätten weitergeleitet. Der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, kritisiert den Berufsbildungsbereich von Werkstätten und empfiehlt dessen Ausgliederung aus den Werkstätten. Stattdessen schlägt er vor, den Berufsbildungsbereich an schulische und berufliche Bildungszentren oder Berufsschulen anzuschließen. Dusel bemängelt, dass die räumliche Nähe des Berufsbildungsbereichs zur Werkstatt den Übergang in den Arbeitsbereich bereits vorbestimmt und dass die meisten Berufsschulen trotz Rechtsanspruch auf schulische Inklusion nicht inklusiv seien. Zudem findet die Berufsorientierung für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oft in Werkstätten statt, was ihre Möglichkeiten auf dem regulären Arbeitsmarkt einschränkt. Erforderlich sei daher eine Umstrukturierung der beruflichen Bildung, die unter anderem die Ausbildung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und eine Vielfalt und Flexibilität bei Ausbildungsangeboten ermöglicht.

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