Teilhabeempfehlungen für eine inklusivere Gesellschaft

Arbeit

Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen werden oftmals in Ausbildung und Beruf von vorneherein in bestimmte Angebote wie z. B. Werkstätten weitergeleitet. Der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, kritisiert den Berufsbildungsbereich von Werkstätten und empfiehlt dessen Ausgliederung aus den Werkstätten. Stattdessen schlägt er vor, den Berufsbildungsbereich an schulische und berufliche Bildungszentren oder Berufsschulen anzuschließen. Dusel bemängelt, dass die räumliche Nähe des Berufsbildungsbereichs zur Werkstatt den Übergang in den Arbeitsbereich bereits vorbestimmt und dass die meisten Berufsschulen trotz Rechtsanspruch auf schulische Inklusion nicht inklusiv seien. Zudem findet die Berufsorientierung für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oft in Werkstätten statt, was ihre Möglichkeiten auf dem regulären Arbeitsmarkt einschränkt. Erforderlich sei daher eine Umstrukturierung der beruflichen Bildung, die unter anderem die Ausbildung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und eine Vielfalt und Flexibilität bei Ausbildungsangeboten ermöglicht.

Weitere Informationen erhalten Sie in den Teilhabeempfehlungen des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter: https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/Teilhabeempfehlungen_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Die Broschüre liegt auch in einfacher Sprache vor unter:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975654/2259112/de81cbe9dd3d80e4c5b5bb30b6bfbf12/ls-dl-2024-02-09-dusel-empfehlungen-data.pdf?download=1

 

Quelle: Webseite des Behindertenbeauftragten /Bundesregierung

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