Jugendberufsagenturen sollen jungen Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf umfassend unterstützen, indem sie rechtskreisübergreifend zwischen Jobcentern, Jugendämtern und Arbeitsagenturen kooperieren. Sie verfolgen in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention das Ziel, als zentrale Anlaufstellen niedrigschwellige und inklusive Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle jungen Menschen bereitzustellen. In einer Handreichung des BIBB wird aufgezeichnet, wie Jugendberufsagenturen sich zur zentralen Schaltstelle für eine inklusive Übergangsgestaltung entwickeln können, wenn sie alle jungen Menschen in den Mittelpunkt stellen und deren individuelle Interessen als Ausgangspunkt ihrer Arbeit nehmen. Dazu ist eine transparente, abgestimmte Fallarbeit notwendig, die Doppelstrukturen und Zuständigkeitskonflikte zwischen Rechtskreisen wie SGB IX und III überwindet. Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert allerdings die Integration von Fachkräften aus der beruflichen Rehabilitation sowie die Unterstützung durch Politik und kommunale Leitungsebenen, um partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu ermöglichen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BIBB unter:
https://www.bibb.de/dienst/publikationen/de/20114
Quelle: BIBB