Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Diese Grundsätze und Ziele legt § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII) fest. Manche jungen Menschen sind wegen sozialer Benachteiligung oder individuellen Beeinträchtigungen im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen. Ihnen garantiert § 13 SGB VIII sozialpädagogische Hilfen (Abs. 1), sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen (Abs. 2) und die Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen (Abs. 3). Das ist der rechtliche Rahmen der Jugendsozialarbeit als eines Teilgebietes der Kinder- und Jugendhilfe. Die „Hilfen zur Erziehung“ gehören zwar nicht zur Jugendsozialarbeit, aber der entsprechende Passus in § 27 fordert, dass jungen Menschen bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, und bezieht sich dabei wiederum auf § 13. Die Angebote der Jugendsozialarbeit sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung sowie Trägern von Beschäftigungsangeboten vor Ort abgestimmt werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe entwickelt sich kontinuierlich weiter – zum einen durch eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit, indem sie Impulse gibt und Initiativen ergreift; zum anderen durch Herausforderungen und Anfragen aus Politik, Kultur und Gesellschaft. Aktuelle Querschnittsthemen wie Inklusion, Partizipation, Kinderschutz oder der Ausbau von Ganztagsschulen und vieles andere zählen dazu. Auch die Jugendsozialarbeit im engeren Sinne ist an diesen Entwicklungen beteiligt und verhält sich dazu.

Interessante aktuelle Trends und Perspektiven aus der Kinder- und Jugendhilfe tragen wir an dieser Stelle für Sie zusammen.

Jugendhilfe

Berufliche und soziale Eingliederung sozial benachteiligter junger Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern!

Die Arbeits- und Sozialminister aller Länder sprachen sich in ihrer Konferenz im November d.J. für verbesserte Rahmenbedingungen bei der beruflichen und sozialen Eingliederung von leistungsschwächeren jungen Menschen aus. Sie wiesen darauf hin, dass die differenzierten Unterstützungsmöglichkeiten nach dem SGB II, SGB III und SGB VIII für sozial benachteiligte junge Menschen besser aufeinander abzustimmen seien. Sie forderten zudem ein Regelinstrument im SGB II und SGB III zur gemeinsamen Finanzierung von Angeboten zur beruflichen und sozialen Eingliederung sozial benachteiligter junger Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch Arbeitsverwaltung und Dritte (insbes. Jugendhilfe).

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Jugendhilfe

Arbeitshilfe "Nicht ohne uns!"

In Zeiten schwieriger kommunaler Haushalte kommt es darauf an, auf die dringende Notwendigkeit der Unterstützung benachteiligter junger Menschen aufmerksam zu machen und sich für eine angemessene finanzielle Ausstattung entsprechender Angebote einzusetzen. Die LAG Jugendsozialarbeit NRW hat eine Arbeitshilfe veröffentlicht, die Träger von Angeboten der Jugendsozialarbeit und deren leitende Mitarbeitende dabei unterstützen soll, ihre Themen, Angebote und erfolgreiche Arbeit für benachteiligte junge Menschen in den Jugendhilfeausschüssen und weiteren Gremien vor Ort besser zu vertreten.

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Jugendhilfe

Rechtsgutachten zum Individualbeschwerdeverfahren

Mit einem Beschwerdeverfahren für Kinder wollen die Vereinten Nationen (VN) die Kinderrechte international weiter stärken. Deutschland hat das dritte Zusatzprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention verbindlich anerkannt. Mit dem Zusatzprotokoll werden Individualbeschwerdeverfahren geregelt, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention beim Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen können. In einem Rechtsgutachten, das im Auftrag der Kindernothilfe e.V. in Kooperation mit der National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. erstellt wurde, werden Einzelheiten eines solchen Beschwerdeverfahrens erörtert und in das rechtsstaatliche Verfahrenssystem eingeordnet.

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Jugendhilfe

Caritas: Eckpunktepapier zur "Großen Lösung"

In der Inklusionsdebatte wird auch die leistungsrechtliche Zusammenführung der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung im SGB VIII unter dem Stichwort 'Große Lösung' erörtert. Der Deutsche Caritasverband hat hierzu ein Eckpunktepapier veröffentlicht.

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Jugendhilfe

Landtag NRW beschließt Gesetz zur Änderung des Dritten Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Der Landtag hat einen Gesetzentwurf gebilligt, mit dem die finanzielle Ausstattung des Kinder- und Jugendförderplans mit 100,2 Mio. bis zum Jahr 2017 festgeschrieben wird und Trägern der Jugendarbeit somit eine gewisse Planungssicherheit gewährleistet. Auch soll nun der zuständige Fachausschuss des Landtags an der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans stärker beteiligt werden.

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Jugendhilfe

Expertise "Benachteiligung in Zahlen"

Mit der Publikation 'Benachteiligung in Zahlen' veröffentlicht die LAG JSA NRW eine Expertise zur Datenlage der Jugendsozialarbeit in NRW. Im ihrem Auftrag hat Dr. Jens Pothmann (TU Dortmund / DJI) bestehende Datenquellen für die Arbeitsfelder der Jugendsozialarbeit aufbereitet. Zielsetzung der Expertise ist es, Möglichkeiten und Grenzen der Statistiken hinsichtlich ihrer Aussagekraft und ihres Analysepotentials herauszuarbeiten. Dabei bezieht sie sich nicht alleine auf Leistungen und Strukturen der Jugendsozialarbeit, sondern nimmt darüber hinaus auch Datenquellen zu prekären Lebenslagen junger Menschen in den Blick. Die Vielfalt und zum Teil auch Diffusität der rechtlichen Grundlagen (SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB XII, etc.) zeigen die organisatorische Zergliederung der Jugendsozialarbeit, was nicht zuletzt auch negative Auswirkungen auf die Datenlage in diesem Arbeitsfeld hat.

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Jugendhilfe

Partizipation von Jugendlichen - Eine Herausforderung für die Angebote der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe

Der AWO Bundesverband hat eine Expertise herausgegeben, die konzeptionelle Anforderungen und Ansätzen in Maßnahmen der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe formuliert. Neben der Definition von Partizipation und der Beschreibung der empirischen Forschung skizziert der Autor ein Beteiligungsmodell für die Umsetzung von Partizipationsformaten in der Jugendsozialarbeit.

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