NRW: Zuschuss zur Unterbringung bei auswärtigem Berufsschulbesuch

Jugendwohnen

Die Landesregierung unterstützt nun wieder Berufsschüler_innen, die für den Blockunterricht an einer auswärtigen Berufsschule eine Unterbringung benötigen, mit einem Zuschuss. Dies regelt ein entsprechender Erlass, der mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist und rückwirkend für Schulbesuche seit dem 1. Januar 2018 gilt. Die finanzielle Beteiligung wurde von der Vorgängerregierung 2013 eingestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Schulministeriums NRW unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2018_17_LegPer/PM20180314_Auswaertige_Berufsschulen/index.html

Quelle: Pressemitteilung des Schulministeriums NRW vom 14.03.2018

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