Hinweisgeber-Schutzgesetz (sog. Whistleblower-Richtlinie) verabschiedet

Mitteilungen

Um Verstöße gegen EU-Gesetze und Verordnungen aufzudecken bzw. zu unterbinden und Hinweisgeber*innen besser vor negativen Konsequenzen und Einschüchterung zu schützen, hat das EU-Parlament Ende 2019 die EU-Direktive 2019/1937 verabschiedet und in Kraft gesetzt. Der Bundestag und der Bundesrat haben nun das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" verabschiedet, das zuvor im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der neue Kompromiss sieht u.a. vor, dass die geplanten Meldestellen für Hinweisgeber nicht dazu verpflichtet sind, auch anonyme Meldungen möglich zu machen. Bei Bußgeldern wurde die Obergrenze von 100.000 Euro auf 50.000 Euro heruntergesetzt. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesrats unter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1033/tagesordnung-1033.html?cms_topNr=59#top-59

Eine Zusammenfassung der Auswirkungen erhalten Sie auf der Webseite des PARITÄTISCHEN unter:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/das-hinweisgeberschutzgesetz-kommt/


Quelle: Bundesrat Sitzung vom 12.05.2023 / Der PARITÄTISCHE

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