Die Landesregierung in NRW führt das in ihrer Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) verankerte Werkstattjahr auch für die Maßnahmejahre 2022/2023 und 2023/2024 sowie 12 Monate für das Maßnahmejahr 2024/2025 weiter. Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich per E-Mail bis zum 18. April 2022 beim Arbeitsministerium NRW einzureichen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter:
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-aufrufe
Quelle: MAGS NRW