NRW: Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahren für Landtagswahlen

Wahlen

Die NRW-Landtagsfraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP haben gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung eingebracht. Ziel ist es, Jugendlichen ab 16 Jahren künftig die Teilnahme an Landtagswahlen zu ermöglichen – bislang liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Bereits bei der Landtagswahl 2027 soll das Wählen ab 16 Jahren möglich sein. Junge Menschen hätten großes Interesse an Politik und wollten aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen teilhaben, heißt es in dem Entwurf. Zudem sei es wichtig, die politische Bildung zu stärken und Jugendliche frühzeitig an demokratische Verantwortung heranzuführen. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landtags NRW unter:
https://www.landtag.nrw.de/home/aktuelles/meldungen-und-berichte/meldungen-berichte-und-informati/meldungen-und-berichte/2025/10/0910_wahlen-mit-16.html


Quelle: Mitteilung des Landtags vom 08.10.2025

VOILA_REP_ID=C1257E3C:004B74CC